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Arbeits- und Sozialrecht

Hessisches LSG, Urteil vom 20.10.2005, Az.: L8/ 14 KR 334/04

Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass Messehostessen, die über eine Frankfurter Messe-Agentur vermittelt und als selbständige Gewerbetreibende behandelt wurden, als Arbeitnehmerinnen zu qualifizieren sind.

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