Hessisches LSG, Urteil vom 20.10.2005, Az.: L8/ 14 KR 334/04
Das Hessische Landessozialgericht hat entschieden, dass Messehostessen, die über eine Frankfurter Messe-Agentur vermittelt und als selbständige Gewerbetreibende behandelt wurden, als Arbeitnehmerinnen zu qualifizieren sind.