LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 20.06.2005, Az.: 3 O 5701/05
LG Chemnitz, Urteil vom 04.06.2004 , Az.: 6 S 613/04
OLG Nürnberg, Beschluss vom 27.02.2006, Az.: 3 U 2469/05
Einzelne Adressbuchverlage senden Ausstellern unaufgefordert das Angebot zu, sich in ein inoffizielles Ausstellerverzeichnis eintragen zu lassen. Durch das Versenden von Eintragungsformularen sollen Aussteller dazu gebracht werden, einen Vertrag mit dem Adressbuchverlag zu schließen. So versuchen die Verlage, vom Erfolg von Messen zu profitieren; allerdings ist dieses Vorgehen häufig rechtswidrig.