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Kartellrecht

In dem Rechtsstreit über die Veranstaltung HanseLife hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. November 2007 (Az.: KZR 33/07) mitgeteilt, die Revision der Fachausstellungen Heckmann GmbH zurückzuweisen.

Daraufhin hat die Revisionsklägerin Heckmann Fachausstellungen, die Revision zurückgenommen. Damit ist klargestellt: Die Durchführung der neuen Verbraucherausstellung HanseLife ist rechtlich nicht zu beanstanden.

OLG Hamburg, Urteil vom 03.05.2007, Az.: 2 U 25/07 = 12 O 470/06

Gastveranstalter können Überlassung von Messehallen nicht über Kartellrecht erzwingen. Messegesellschaften haben im Rahmen ihrer unternehmerischen Entscheidungsfreiheit das Recht, die Hallenbelegung im Sinne eines attraktiven Veranstaltungsportfolios frei zu planen.

LG Bremen, Urteil vom 25.01.07, Az.: 12 O 468/06

Der Eigentümer eines Messegeländes darf die vorhandenen Kapazitäten für eigene Messen voll für sich in Anspruch nehmen und damit Gastveranstaltern den Zugang zu den Messehallen aus betriebsbedingten Gründen verweigern.

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