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Messeneubau

BVerwG, Urteil vom 15.05.2003, Az.: 4 CN 9.01

Wirtschaftsunternehmen nutzen Messen als Schaufenster für ihre Produkte sowie als Informations- und Kommunikationszentren. Messegelände stellen damit Einrichtungen dar, die der arbeitsteiligen Wirtschaft zur Verfügung stehen und tragen damit dazu bei, dass in der Marktwirtschaft jeweils gleiche Entgelte für gleiche Leistungen bei zweckmäßiger Verteilung der Ressourcen gezahlt werden (zum Beispiel durch Schaffung von Markttransparenz).

VG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2004, Az.: 1 K 1577/03

Landwirte, auf deren Grundstücken die neue Messe Stuttgart gebaut werden soll, klagten gegen die Enteignung ihrer Grundstücke auf der Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Stuttgart für den Bau der Messe Stuttgart.

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