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Vergaberecht

Deutsche Messegesellschaften, deren Eigentümer Kommunen und/oder Bundesländer sind, werden von den Gerichten in der Regel als öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 98 Nr. 2 GWB eingestuft.

Oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes müssen daher Aufträge regelmäßig europaweit ausgeschrieben werden.

Hintergrund ist, dass die mittleren und größeren deutschen Messegesellschaften in einigen Fällen nicht nur geringfügige, sondern wettbewerbsuntypische Unterstützung von den Gesellschaftern erhalten, etwa in Form von

EuGH, Urteil vom 29.10.2009, Az.: C-536/07

Der Bau der vier neuen Kölner Messehallen verstößt gegen das europäische Vergaberecht. Das Großprojekt hätte als Bauauftrag europaweit ausgeschrieben werden müssen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 29. Oktober 2009.

Die Vergabe des Auftrages an einen privaten Investor, den Oppenheim-Esch-Fond, ohne vorherige europaweite Ausschreibung, verstieß gegen die Richtlinie zur Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge.

OLG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2007, Az.: 1 Verg 5/06, VergR 2007, 358 ff.

Auch Aufträge für das sog. Professional Congress Organising durch Messe- und Kongressgesellschaften sind bei öffentlicher Auftraggeberschaft auszuschreiben.

Der Fall betrifft Dienstleistungen für die Übernahme von Dienstleistungen für Kongressveranstalter, etwa die Hotelreservierung, Teilnehmerregistrierung, Vortragsannahme und -verwaltung sowie Organisation von Rahmenprogrammen.

KG Berlin, Beschluss vom 27.07.2006, Az.: 2 VERG 5/06

Das Kammergericht Berlin hat einem Gemeinschaftsunternehmen, an dem die Messe Berlin GmbH zur Hälfte neben einem Konsortium privater Unternehmen beteiligt ist untersagt, Entsorgungsleistungen im Bereich der von der Messe bewirtschafteten Liegenschaften und Veranstaltungen ohne öffentliche Ausschreibung zu vergeben.

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2003, Az.: 1 Verg 6/03, NZBau 2004, 519

Das Urteil betrifft den Umbau und die Erweiterung des neuen Messegeländes in Hamburg, das im Jahr 2008 in Betrieb genommen wurde.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat auch unter Berücksichtigung der Kriterien aus der Messe Mailand-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf die Hamburg Messe entschieden, das diese als öffentlicher Auftraggeber zu qualifizieren ist.

EuGH, Urteil vom 10.05.2001, verbundene Rechtssachen C-223/99 und C-260/99

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