LG Mannheim, Urteil vom 26.01.07, Az: 22 O 13/06 Kart - noch nicht rechtskräftig
Wer Messen veranstaltet, kann auch den Standort wechseln. Das Abwerben von Messen ist ein normaler wirtschaftlicher Vorgang und daher grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig.
In der Angelegenheit, die in der Messebranche teilweise unter dem Schlagwort „Messeraub von Sinsheim“ kommentiert wurde, hat sich die Messe Stuttgart jetzt gegen die Eigentümerin des Messegeländes Sinnsheim, die Luise Layher GmbH & Co. KG durchgesetzt.