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Messe- & Veranstaltungsrecht

Ausgezeichnete Kontakte in die deutsche und internationale Messebranche und langjährige praktische Erfahrungen bilden die Grundlage dafür, dass die Kanzlei Dr. Kresse in sämtlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen in den Bereichen Messen, Ausstellungen, Kongresse sowie Events kompetent beraten kann.

Messe- und Veranstaltungsrecht

ist kein separates Rechtsgebiet. Vielmehr fließen dort sämtliche rechtlichen Fragestellungen zusammen, die die unternehmerische Tätigkeit in diesem Wirtschaftsbereich betreffen:

  • Rechtsstrukturen von Messegesellschaften
  • Kooperationsmodelle in der Messewirtschaft
  • Gewerberecht
  • Vertrags- und Haftungsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht
  • Vergaberecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Bauordnungs- und Versammlungsstättenrecht
  • Datenschutzrecht
  • Europa- und WTO-Recht

Internationale Messeerfahrung seit 1996

Herr RA Dr. Kresse war 10 Jahre Hauptgeschäftsführer des deutschen Messeverbandes AUMA und ist seit 1996 in der Messewirtschaft international aktiv, darunter viele Jahre im Board des Weltmesseverbandes UFI. Daneben ist er Autor des Fachbuches "Recht der Messewirtschaft" sowie zahlreicher branchenfachlicher Beiträge.