Yachtvermietung in Malta: Mehrwertsteuersatz auf 12 prozent gesenkt für Freizeityachten
[20 March 2024]Ab dem 1. Januar 2024 wurde die Mehrwertsteuer für Kunden, die ein kleineres Schiff unter 24 Metern Länge mieten wollen, das ausschließlich für Fahrten innerhalb der maltesischen Hoheitsgewässer genutzt wird, auf einen Mehrwertsteuersatz von 12% reduziert für kurzfristige Bootsvermietungen (Legal Notice 231 aus 2023).
Was müssen Sie beachten?
Bei kurzfristigen Vermietungen (bis zu 90 Tagen) gilt als Ort der Dienstleistung der Ort, ...