Glücksspielrecht Deutschland :  Tut sich etwas über Brüssel im Sommer 2016?
May2016

Glücksspielrecht Deutschland : Tut sich etwas über Brüssel im Sommer 2016?

23 May 2016

Die Entwicklung der Rechtslage im deutschen Glücksspielrecht ist nach wie vor schwer vorhersehbar. Hier sind die aktuellen Entwicklungen und eine Einschätzung zur Entwicklung:

1. Die EU-Kommission soll in den kommenden Wochen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten mit dem Ziel einer Öffnung/Liberalisierung der Märkte für Online-Casinos und Sportwetten. In der Folge könnte mittelfristig auch das staatliche deutsche Lottomonopol angegriffen werden.

2. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im März 2006 entschieden:

”Will der Gesetzgeber an einem staatlichen Wettmonopol festhalten, muss er dieses konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft ausrichten“.

3. Gemäß § 4 Abs.4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 gilt: Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.

4. Durch § 10a Glücksspielstaatsvertrag 2012 wurde eine Experimentierklausel für Sportwetten geschaffen, wonach in einer Testphase von 7 Jahren bis zu 20 bundesweite Konzessionen für Sportwetten an private Anbieter vergeben werden sollten. Bisher ist keine solche erteilt worden. Das Modell wurde nach einer Klageflut abgelehnter Bewerber von den Gerichten gestoppt.

5. Die Hessische Landesregierung hat bereits Ende 2015 Leitlinien vorgelegt zur Entwicklung des Glückspielrechts in Deutschland.

Hierzu wurden konkrete Vorschläge unterbreitet, wie die Glücksspielrechtslage in Deutschland effektiver gestaltet werden könnte. Die als Leitlinien bezeichneten Punkte sehen unter anderem Konzessionen für Casino- und Pokerspiele im Internet, die Vergabe einer unbegrenzten Zahl von Sportwettenlizenzen und ein Vorantreiben der bundesweiten Sperrdatei für Spielhallen vor.

6. Angesichts des drohenden EU-Verfahrens wollen die Ministerpräsidenten der Bundesländer jetzt offenbar statt der ursprünglich vorgesehen Zahl von 20 Konzessionen für Sportwetten bis zu 40 solche Konzessionen für private Wettanbieter zulassen.

Am 12. Mai 2016 stimmten die Chefs der Staatskanzleien dafür, die Anzahl der Konzessionen von 20 auf 40 zu erhöhen. Dementsprechend sollen die Bundesländer in Sachen Glücksspielstaatsvertrag “nur“ einen Änderungsstaatsvertrag planen ab Juli 2017. Am 16. Juni 2016 sollen die Ministerpräsidenten über diese Neuregelung entscheiden.

Das Kalkül ist : Mit der Erhöhung auf 40 Konzessionen könnten alle die Bewerber, die im ersten Durchgang die Mindestvoraussetzungen bei der Auswahl zwar erfüllt, aber entweder keine Lizenz bekommen hatten oder diese nicht umsetzen konnten, durchstarten. Dazu zählen insgesamt etwa 35 Wettanbieter, darunter Buchmacher wie Tipico, Admiral, Bet at Home und Digibet.

7. Dagegen wird argumentiert, dass jegliche willkürlich festgelegte Zahl von Konzessionen eine Art Einladung an alle abgelehnten Bewerber sei, gegen ein solches Verfahren zu klagen.

8. Dies sieht auch die Hessische Landesregierung so und hat gefordert, statt einer Erhöhung der Anzahl der Konzessionen einen neuen gesetzlichen Rahmen für den gesamten Glücksspielmarkt in Deutschland zu schaffen. Sollte dies nicht erfolgen, droht Hessen mit einem Ausstieg aus dem Glücksspielstaatsvertrag und der Verabschiedung eines eigenen Landesglücksspielgesetzes in Hessen.

9. Einschätzung: Die Rechtslage in Deutschland zu Sportwetten, Online-Gaming und Online-Lotto wird sich in absehbarer Zeit voraussichtlich nicht wesentlich ändern, es sei denn, die Bundesländer werden von Brüssel hierzu gezwungen und finden dann zu einer einvernehmlichen Haltung.

Betrachtet man allein den regulären Lotto-Bereich, so läßt sich die Zurückhaltung der Länder leicht erklären: Von rund 7,3 Milliarden EUR Einnahmen der Mitglieder des Deutschen Lotto- und Totoblocks (Landeslottogesellschaften) in 2015 wurden lediglich rund die Hälfte an Spieler ausgeschüttet. Allein rund 2,9 Milliarden EUR flossen über die Lotteriesteuer an die Länder, die damit in der Regel Sozial-, Sport- und Kulturprojekte fördern. Der Rest fließt in Marketing, Vertriebskosten und Administration.

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