Malta Residency Teil 1 : Unter welchen Voraussetzungen können EU-Bürger in Malta ansässig werden?
Mar2017

Malta Residency Teil 1 : Unter welchen Voraussetzungen können EU-Bürger in Malta ansässig werden?

28 March 2017

In Bezug auf die Anforderungen für eine Wohnsitznahme auf Malta sind zwei Kategorien von Bewerbern zu unterschieden, und zwar:

  • Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), einschließlich Island, Norwegen, Lichtenstein sowie der Schweiz und
  • Staatsangehörige aus Drittstaaten
  • Wir bei Kresse International beraten Sie in allen Belangen einer ‘Malta Residency’. Der erste Teil der dreiteiligen Artikelserie erläutert die Aufenthaltsvoraussetzungen und besondere Programme für EU- und EWR-Staatsangehörige.

    Aufenthaltsgenehmigungen für EU/EWR-Staatsangehörige

    Jeder EU- und EWR-Staatsangehörige sowie ein Staatsangehöriger eines Drittstaates, der länger als drei Monate auf Malta ansässig ist, bedarf hierfür einer Genehmigung der Behörden in Malta für eine ‘ordinary residence’

    Jede Person kann ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Malta nehmen. Dies ist aus mehreren Gründen möglich:

    • Anstellung
    • Selbständigkeit in Malta
    • Wirtschaftliche Selbstversorgung
    • oder als Familienmitglied

    1. Beschäftigung als Angestellter

    Obgleich EU-Staatsangehörige keine Arbeitsgenehmigung benötigen, um in Malta zu arbeiten, ist es nötig, den Wohnsitz durch eine ‘residence card’ nachzuweisen. Hierzu bedarf es regelmäßig eines vom Arbeitgeber ausgefüllten Anstellungsformulars (ETC- Engagement Form).

    2. Selbständigkeit

    EU-Staatsangehörige, die eine selbständige Erwerbstätigkeit auf Malta ausüben, müssen zu ihrem Antrag weitere Belege, etwa die Steuerregistrierung, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. eine Handelslizenz (‘trading licence’) beifügen. Erforderlich ist weiterhin die Angabe einer Geschäftsadresse.

    3. Wirtschaftlich unabhängige Personen

    Ein EU- oder EWR-Staatsangehöriger muss nicht arbeiten, solange er auf Malta lebt. Tatsächlich kann jede natürliche Person, die sich selbst und ihre Angehörigen unterhalten kann, eine Aufenthaltserlaubnis als wirtschaftlich unabhängige Person beantragen.

    Diese Kategorie ist geeignet für jeden, der über ein gewisses Eigenkapital verfügt und sich auf Malta niederlassen möchten. Um in Malta wohnen zu können, muss der Bewerber belegen, dass er für den eigenen Unterhalt und ggf. den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufkommen kann, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.

    Derzeit müssen Einzelpersonen ein Kapital von mindestens 14.000 € (verheiratet 23.300 €) belegen. Zudem ist der Nachweis einer Krankenversicherung notwendig, die nicht nur alle gesundheitlichen Risiken auf Malta abdeckt, sondern auch den Rücktransport im Krankheits- und Todesfall umfasst.

    4. Programm für Vermögende Privatpersonen (High Net Worth Individuals - HNWI)

    Dieses im September 2011 eingeführte Programm greift nur für Staatsbürger der EU, des EWR und der Schweiz. Für alle anderen Nationalitäten greift das 2013 eingeführte Global Residence Programme.

    Maltas HNWI-Programm ist gemacht für Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Malta verlegen möchten.

    Dann greift eine Flat Tax von 15% auf „remittance base“, also nur ausländisches Einkommen, das nach Malta transferiert/ überwiesen wird, unterliegt der maltesischen Besteuerung.

    Zusammenfassung des HNWI-Programms

    Voraussetzungen:

    • EU-/EWR-/schweizerisch Staatsbürgerschaft
    • Stabile und regelmäßige Einkünfte
    • Kauf einer Immobilie im Wert von mindestens 400.000 € oder
    • Anmietung bei einem Mietpreis von mindestens 20.000 € pro Jahr
    • Mindestens 183 Tage pro Jahr Aufenthalt in Malta
    • Krankenversicherung
    • Besteuerung:

      • 15% auf ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden,
      • 35% auf maltesische Einkünfte
      • Jährliche Mindeststeuer für den Hauptantragssteller: 20.000 €;
      • für jeden weiteren Familienangehörigen: 2.500 €

      5. Das Malta Retirement Program (MRP)

      Dieses Ruhestandsprogramm ist gedacht für Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihr Haupteinkommen aus einer Rente oder Pension beziehen.

      Wer an diesem Programm teilnimmt, darf einen Aufsichtsratsposten einer auf Malta ansässigen Gesellschaft innehaben, nicht jedoch in irgendeiner Form bei dieser Gesellschaft in einem Arbeitsverhältnis angestellt sein. Weiterhin können gemeinnützige Ämter wie im Bereich der Bildung, Forschung und Entwicklungsarbeit in öffentlichen Institutionen, Stiftungen oder Vereinen wahrgenommen werden.

      Meldet ein Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz im Rahmen dieses Programms seinen Wohnsitz auf Malta an, greift für ihn ein Steuersatz von 15% auf ausländische Einkünfte, wobei eine Mindeststeuer von 7.500 € zuzüglich 500 € für jeden Familienangehörigen und jede Betreuungskraft zu entrichten sind.

      Die gesamte Rente ist auf Malta zu versteuern und muss mindestens 75% des gesamten von der Person auf Malta zu versteuernden Einkommens ausmachen.

      Um von dem MRP-Programm zu profitieren, darf der Ruheständler sich in keinem anderen Land außerhalb Maltas länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten und muss mindestens 90 Tage jährlich im Durchschnitt der 5-Jahresperiode ab Bewilligung in Malta sein.

      Voraussetzung, um sich für dieses Programm zu qualifizieren, ist der Erwerb oder die mindestens zwölfmonatige Anmietung einer Immobilie auf Malta oder Gozo.

      • Bei einem Immobilienerwerb ist ein Mindestkaufpreis von 275.000 €, im Süden von Malta und auf Gozo 220.000 € erforderlich.
      • Bei einer Anmietung muss die jährlich zu entrichtende Miete mindestens 9.600 € betragen. Im Süden von Malta und auf Gozo genügen 8.750 €.

      EU-Bürger können ihren Hausrat und ein Auto, das sich mindestens 24 Monate in ihrem Besitz befindet, mehrwertsteuer- und zollfrei nach Malta bringen. Das Auto muss innerhalb von 12 Monaten nach der Wohnsitznahme nach Malta gebracht werden. Anträge für die Anwendung dieses Programms können über autorisierte Berater gestellt werden. Wir bei Kresse International arbeiten mit solchen Beratern zusammen und können dies für Sie übernehmen.

      6. Familienmitglieder

      Bewerber für den gewöhnlichen Wohnsitz in Malta haben das Recht auf Nachzug ihrer Familienangehörigen. Der Begriff 'Familie' umfasst den Ehegatten, Kinder und Enkel, deren Ehegatten, sofern sie jünger als 21 Jahre sind, sowie Verwandte in gerader aufsteigender Linie (z. B. Eltern, Großeltern), soweit ihnen Unterhalt gewährt wird.

      7. Befristeter Wohnsitz zu Schul- und Studienzwecken

      Der befristete Wohnsitz ist für Personen garantiert, die einer Ausbildung auf Malta nachgehen. Dies umfasst die Schulbildung (auch an Privatschulen) und den Besuch des College oder der University of Malta.

      8. Permanenter Wohnsitz

      Ein permanenter Wohnsitz ('permanent residence') kann von Staatsangehörigen der EU oder des EWR und seinen Familienangehörigen beantragt werden, sobald diese fünf Jahre kontinuierlich auf Malta gelebt und sich nicht mehr als sechs Monate im Jahr außerhalb von Malta aufgehalten haben. Weiterhin ist es erforderlich, dass der Wohnsitznehmende während dieser 5 Jahre angestellt oder selbstständig war, auf Malta studiert hat oder finanziell selbst für sich gesorgt hat.

      9. Programm für Hochqualifizierte (EU/EWR)

      Im Jahr 2011 wurde für Personen, sowohl mit EU/EWR-Staatsangehörigkeit oder einer sonstigen Staatsangehörigkeit, die in ausgewählten Schlüsselpositionen arbeiten, eine neue Regelung eingeführt. Sie erhalten eine Steuervergünstigung in Form einer Flat Tax von 15 % ihres Arbeitseinkommens.

      Zweck dieser Regelung ist es, die Ansiedlung qualifizierter ausländischer Spezialisten auf Malta zu fördern. Ein Einkommen wird als aus einem qualifizierenden Arbeitsvertrag herrührend angesehen, wenn es mindestens 82.353 € (Referenzjahr 2016) beträgt und die Vergütung für eine der ausgewählten Berufspositionen gezahlt wird. Darunter fällt die Tätigkeit in den folgenden Positionen:

      • Vorstands- bzw. Geschäftsführungsvorsitzender, Vorstand bzw. Geschäftsführungsmitglied in den Bereichen Risiko, Finanzen, operatives Geschäft, Technologie
      • Portfolio-Manager, Investmentvorstand, Senior Trader/Trader, Senior-Analyst (einschließlich Structuring Professional), Versicherungsmathematischer Spezialist, Chief Underwriting Officer, Chief Insurance Technical Officer
      • Marketingleiter, Leiter Investor Relations

      Damit eine Person unter die 15%-Flat Tax fällt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

      • Die Person muss in einer der oben genannten ausgewählten Bereichen angestellt sein
      • Der Arbeitslohn wird für diese auf Malta erbrachte Arbeitsleistung gezahlt
      • Die Person weist eine entsprechende Spezialisierung, eine professionelle Ausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung auf
      • Der Arbeitsvertrag unterliegt dem maltesischen Recht
      • Die Person muss ihre steuerlichen Daten offenlegen und die Vergütung aus dem Arbeitsverhältnis angeben
      • Die Person unterliegt nicht einem anderen der maltesischen Steuerprogramme für Expatriates im Investments Services Bereich
      • Die Person ist bisher nicht auf Malta ansässig und kein Maltesischer Staatsbürger

      Die Steuervergünstigungen gelten bei Staatsbürgern der EU, des EWR und der Schweiz für fünf Jahre.