Malta: Lizenzen für Virtuell Financial Assets (VFA) Unternehmen
Apr2019

Malta: Lizenzen für Virtuell Financial Assets (VFA) Unternehmen

08 April 2019
Fintech-Strategie fängt an zu greifen für das "Blockchain Island"

Malta ist dabei, sich immer mehr zu einer europäischen Drehscheibe für 'Fintech'-Anwendungen und -Dienstleistungen zu entwicklen, die auf der Distributed Ledger Technologie (DLT) beruhen, insbesondere auf Blockchain-Anwendungen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür wurden Ende 2018 geschaffen; derzeit werden nach und nach die erforderlichen Ausführungsbestimmungen erlassen durch die maltesische Finanzregulierungsbehörde (Malta Financial Services Authority – MFSA).

Virtual Financial Assets Act

Auf der Grundlage des Virtuell Financial Assets Acts (VFAA) können Unternehmen sowohl 'Whitepapers' für Initial Coin Offerings (ICOs – in Malta VFA Offerings genannt) registrieren lassen und Crypto-Börsen ('VFA exchanges') betreiben als auch jegliche Art von anderen virtuellen Finanzdienstleistungen anbieten (Definition von VFA Services findet sich in Schedule 2 des VFAA).

Dies setzt voraus, daß der Anbieter über eine entsprechende Genehmigung/Lizenz der MFSA verfügt oder – in Bezug auf VFA Services – für eine Übergangsperiode von 12 Monaten von diesem Erfordernis befreit ist, da er - bereits vor dem Inkrafttreten des VFAA am 01. November 2018 - solche VFA Services angeboten und die MFSA davon notifiziert hat.

VFA Dienstleister können in Malta vier unterschiedliche Arten von Lizenzen bei MFSA beantragen.Die MFSA hat hierfür Ende Februar 2019 Teil 3 des Rulebooks herausgegeben, indem die Anforderungen an die Lizensierung für 'VFA Service Providers' im einzelnen umschrieben werden.

Die unterschiedlichen Lizenzklassen erlauben es, folgende Dienstleistungen anzubieten:

  • Class 1 (Mindesteigenkapital: in der Regel EUR 50.000) – Anlageberatung und Vermittlung von VFA Assets

Berechtigung, Aufträge zu Virtual Fincial Assets entgegenzunehmen bzw. weiterzuleiten und Anlageberatung in Crypto-Investments anzubieten.

Nicht enthalten: Halten oder Kontrollieren von Kundengeldern (hold or control clients` assets or money), Handeln auf eigene Rechnung (deal on own account) und/oder als VFA Börse (Exchange)

Anwendungsfälle: Vermittler von Crypto-Anlagen, die keine Kundengelder halten, und Dienstleister von Crypto-Invest Anlageberatung

  • Class 2 (Mindesteigenkapital: EUR 125.000) – VFA-Dienstleistungen, ohne Handeln auf eigene Rechnung

Berechtigung, jede Art von VFA Dienstleistung anzubieten, Anlageberatung zu Crypto-Investments zu betreiben sowie Assets oder Gelder von Kunden zu halten bzw. zu kontrollieren.

Nicht enthalten: Handeln auf eigene Rechnung (deal on own account) und/oder als VFA Börse (Exchange)

Anwendungsfälle: Wallet-Anbieter und Dienstleister von Portfolio Management für Crypto-Invests

  • Class 3 (Mindesteigenkapital: EUR 730.000) – Jede Art von VFA Dienstleistungen

Berechtigung, jede Art von VFA Dienstleistung anzubieten, Anlageberatung zu Crypto-Investments zu betreiben, Assets oder Gelder von Kunden zu halten bzw. zu kontrollieren und auf eigene Rechnung zu handeln.

Nicht enthalten: Handeln als VFA Börse (Exchange)

Anwendungsfälle: Alle Arten von Tradern on own account und Market Makern

  • Class 4 (Mindesteigenkapital: EUR 730.000) – VFA Exchanges

Berechtigung, jede Art von VFA Dienstleistung anzubieten, Anlageberatung zu Crypto-Investments zu betreiben, Assets oder Gelder von Kunden zu halten bzw. zu kontrollieren, auf eigene Rechnung zu handeln und Durchführung der Aktivitäten einer VFA Börse (Exchange).

Anwendungsfälle: Crypto Börsen

Über die unterschiedlichen Application Fees sowie die jährlich anfallenden 'Supervisory Fees' der MFSA informieren wir bei Bedarf.

Handeln auf eigene Rechnung ('Dealing on own account') als wichtiges Abgrenzungskriterium

Maßgebliches Abgrenzungskriterium zwischen Class 2 und 3 ist das „dealing on own account“. Darunter ist zu verstehen, dass der Dienstleister auf eigene Rechnung/mit eigenem Kapital handelt, das aus dem Abschluss von Transaktionen mit einem oder mehreren virtuellen Finanz-Assets resultiert (Trading against proprietary capital resulting in conclusion of transactions in one or more virtual financial assets).

Die erhöhte Kapitalanforderung in Klasse 3 in Höhe von EUR 730.000 wird etwa auch dann angenommen, wenn der VFA Dienstleister für die Crypto Assets eine eigene Preisstellung betreibt (own book) und insoweit der Volatilität der Märkte ausgesetzt ist.

Ein VFA Agent wird benötigt

Unternehmen, die eine Lizenz beantragen wollen, brauchen – und zwar als gesetzliche Anforderung gemäß Art. 7,14 VFAA - die Unterstützung durch einen sog. VFA Agent, der bei MFSA zugelassen ist und den Antragssteller durch den Lizenzierungsprozess begleitet als verantwortlicher Kontaktansprechpartner für die Behörde. Anfang April 2019 sind zunächst 14 Firmen als VFA Agents zugelassen worden; weitere werden in kurzen Abständen folgen.

Wir bei Kresse International arbeiten - je nach Projektausrichtung - mit unterschiedlichen VFA Agents unseres Vertrauens eng zusammen und können so den gesamten Bewerbungsprozess umfassend für unsere Mandanten koordinieren und begleiten.

Der Prozess der VFA-Lizenzbeantragung

Die einzelnen Verfahrensschritte für die Beantragung von VFA-Dienstleistungslizenzen werden in den kommenden Wochen von MFSA noch weiter im Detail konkretisiert werden.

Der Projektablauf für Mandante im Crypto-Bereich bei Kresse International erfolgt in der Regel in folgenden 4 Phasen:

Phase 1: Abstimmung der Projektstruktur und der korrespondierenden Lizenz- Anforderungen mit dem Mandanten sowie Einholung sämtlicher Due Diligence-Unterlagen

Phase 2: Gründen der Gesellschaften und Abstimmung/Einstellung der notwendigen Kernkfunktionen, Funktionsträger

Phase 3: Pre-application Meeting

Wir vereinbaren im Rahmen der Mandatierung stets eine Art Vorstellungsgespräch für das Projekt bei den Verantwortlichen von MFSA und stellen so von Anfang an sicher, daß der Mandant gemeinsam mit uns und dem VFA Agent optimal für die Lizenzierung aufgestellt ist.

Phase 4: Finalisierung der Bewerbungsunterlagen, Business Plan, Personal Questionnaires, Finanzplanung und weitere geforderte 'Policies & Procedures'.

Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erteilt die MFSA zunächst ein 'in-principle approval', also eine grundsätzliche Zustimmung, die für eine bestimmte Zeit gültig ist. In dieser Zeitspanne hat der Bewerber alle noch offenen Fragestellungen/Erfordernisse zu erfüllen, bevor dann die endgültige Lizenzerteilung erfolgt.

Es gibt bislang noch keine erteilte VFA-Lizenz. Nach unseren Erfahrungswerten ist davon auszugehen, daß der Lizenzierungsprozess in der Regel ca. 6 Monate an Zeit (oder länger, je nach Klärungsbedarf der Behörde) in Anspruch nehmen wird.

2019 – die Blockchain-Industrie nimmt Fahrt auf

Als Jursidiktion hat Malta derzeit den Vorteil, daß Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell auf Grundlage von DLT-Technologien basieren wollen, hier gesetzliche Grundlagen vorfinden, auf denen sie in rechtssicherer Art und Weise auf bauen können. Allerdings werden wir wohl erste messbare Erfolge in der praktischen Umsetzung der Gesetzgebung nicht vor dem Jahr 2020 beurteilen können. Spannende Zeiten für Fintech in Malta zeichnen sich ab.

Anmerkung:

Dienstleister, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes am 01. November 2018 VFA Services angeboten und gegenüber MFSA eine entsprechende 'Notification' abgegeben hatten, können derzeit legal – ohne Lizenz – die Virtual Financial Assets Dienstleistungen anbieten, haben aber nach Art. 62(1)(c) VFAA die Verpflichtung, innerhalb von 12 Monaten, also bis Ende Oktober 2019, ihre Lizenzbewerbung bei MFSA einzureichen. Dieser Zeitrahmen bedingt, daß diese Anbieter gut beraten sind, sich derzeit auf die Suche nach einem geeigneten VFA-Agent zu machen, diesen auszuwählen und dann mit der Vorbereitung der Lizenz-Unterlagen zu beginnen.