Bankkonten für Ihre Firmen

Kresse International Law Firm unterstützt regelmäßig Kunden bei der Eröffnung von Bankkonten für ihre maltesischen Unternehmen, die von KRESSE CORPORATE LTD. gegründet wurden.

Kresse Law bietet seinen Kunden Zugang zu einem ausgewählten Netzwerk von lokalen und internationalen Banken sowie Zahlungsinstituten, mit denen wir kontinuierliche, erfolgreiche Beziehungen unterhalten.

In der heutigen Welt ist es für Unternehmen von entscheidender Bedeutung, eine stabile Arbeitsbeziehung mit einer zuverlässigen Bank oder einem Zahlungsinstitut aufzubauen. Eine unserer Stärken bei Kresse Law ist es, unseren Mandanten den notwendigen Überblick in Bezug auf geeignete Finanzinstitute zu vermitteln und sie bei Lösungen zu beraten, die ihren spezifischen Bank-Anforderungen entsprechen.

Voraussetzungen, um ein Bankkonto in Malta zu eröffnen

In der Regel benötigen Sie für Banken insbesondere folgende Dokumente:

  • "Know Your Client"-Selbstauskunft
  • Kontoeröffnungs-Antrag – ordnungsgemäß ausgefüllt, datiert und unterzeichnet
  • Kopie der Gründungsurkunde (Company Certificate) und des Gesellschaftsvertrages sowie eine beglaubigte Kopie der Registereintragung
  • Ausweisdokumente aller Geschäftsführer (Directors), Wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owners) und des Company Secretary
  • Adress-Nachweise (etwa Wasser- bzw. Stromrechnung)
  • Weitere Dokumente auf Anfrage