Sportwetten-Urteil des EuGH:  Folgerungen für die Gaming-Branche
Feb2016

Sportwetten-Urteil des EuGH: Folgerungen für die Gaming-Branche

16 February 2016

In der Rechtsprechung des EuGH liegt eine Chance für die Gaming-Branche: Zwar zeichnet sich ab, dass der EuGH ein Verbot von Sportwett-Angeboten für deutsche Anbieter akzeptiert, nicht jedoch ein solches Verbot für Angebote von Anbietern aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat mit liberalem Glücksspielrecht, etwa Malta. Ein Projekt, das von einem solchen EU-Mitgliedsstaat aus betrieben wird, steht unter dem Schutz der EU-Dientsleistungsfreiheit.

Das deutsche Glücksspielrecht hingegen, das Angelegenheit der Bundesländer ist, bleicht bleibt auch in Zukunft in Deutschland eine volatile Rechtsmaterie mit vielen Fragenzeichen und Ungereimtheiten:

  • Klargestellt ist durch den EuGH im jüngst ausgeurteilten Sportwettenfall (Urteil in der Rechtssache C-334/14 Sebat Ince vom 4. Februar 2016)
  • http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-02/cp160010de.pdf, dass jedenfalls Teile des Glücksspielstaatsvertrages 2012 gegen Europarecht verstoßen. Das Sportwetten-Konzessionierungsverfahren widerspricht der europarechtlichen Dienstleistungsfreiheit und ist damit als gescheitert zu betrachten.
  • Ob und, wenn ja, wann die Bundesländer an eine erneute Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages herangehen werden, ist derzeit nicht absehbar. Zu beachten ist, dass hinter jeder Regulierung im Bereich des Glücksspieles massive fiskalische Interessen der Bundesländer mit Steuereinnahmen in Milliardenhöhe stehen.
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Jahre 2006 (BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01) entschieden, der Gesetzgeber habe die Wahl, es bei einem staatlichen Monopol, allerdings ohne Werbung und mit „ konsequenter Ausrichtung am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft“ zu belassen oder aber den Markt in transparenter Weise für private Anbieter zu öffnen. Weder noch ist bislang erfolgt.
  • Dass fiskalische Interessen des Staates als solche ausscheiden zur Rechtfertigung der Errichtung eines Wettmonopols hat das Bundesverfassungsgericht allerdings ausdrücklich betont.
  • Die Glücksspielanbieter haben hieraus vielfach längst die Konsequenzen gezogen. Gerade bei öffentlichen Glücksspielen im Internet, also Online Gaming, dessen Veranstaltung und Vermittlung gemäß § 4 Abs.4 Glücksspielstaatsvertrag 2012 in Deutschland eindeutig untersagt ist, werden die Angebote global über anbieterfreundliche Destinationen angeboten.

Chancen durch eine Standortverlagerung nach Malta

Insbesondere Malta als Mitglied der EU und der Eurozone hat international einen guten Ruf und ist bekannt für seine Gaming-Gesetzgebung und das effiziente Lizenzierungsverfahren. Mit hoher Rechtssicherheit und EU-rechtskonform können Anbieter von Malta aus Online Gaming anbieten.

Welche Vorteile bietet Malta genau für Unternehmen, die Gaming-Angebote im Internet vertreiben wollen?

  • Nach dem Malta Gaming Act und den Malta Gaming Regulations ist die Veranstaltung von Online-Glücksspiel zulässig unter der Voraussetzung, dass der Anbieter eine Lizenz von der zuständigen Malta Gaming Authority (MGA) erhalten hat.
  • Das Lizenzierungsverfahren ist klar strukturiert und kann – bei guter Vorbereitung - in etwa 3 bis 4 Monaten rechtssicher abgewickelt werden.
  • Die notwendige Gründung eines Unternehmes in Malta, das Antragsteller und Lizenzinhaber wird, meist einer Malta Limited Liability Company (Malta Limited), ist kurzfristig und kostengünstig durchführbar (Stammkapital von nur 1.500 EUR).
  • Die Glücksspielsteuern in Malta sind moderat (für Sportwetten etwa nur 0,5% vom akzeptierten Brutto-Wettvolumen).
  • Und insbesondere: Als Inhaber einer Malta-Glücksspiellizenz kann der Anbieter rechtlich unbedenklich seine Online-Angebote in sämtlichen EU-Ländern (EU-Dienstleistungsfreiheit) und darüber hinaus bewerben und verbreiten.
  • Dass der kleinste EU-Staat mit seinem Malta Holding Regime auch attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet, kommt hinzu. Bei einer Kombination von Malta Trading und Malta Holding reduziert sich die Effektivbesteuerung auf Gesellschaftsebene auf 5% aufgrund des 6/7 Tax Refunds.
  • Auch für Affiliates von Gamingveranstaltern, also Affiliate Marketing Unternehmen im Bereich Online Gaming, ist Malta wichtig, weil von hier aus Online-Glücksspielvermittlung völlig legal und mit den oben beschriebenen Steuervorteilen betrieben werden kann.

Bei Dr. Kresse International Law Firm, der führenden deutschen Kanzlei auf Malta, bieten wir Ihnen umfassende, professionelle Beratung in allen Fragen des Gaming-Rechts und der Gaming-Lizenzierung. Sprechen Sie uns direkt an unter [email protected]. Wir kümmern uns um Ihr Projekt.