Private Trust Company: Aktive Gestaltung der Vermögensnachfolge für wohlhabende Familien
Mar2020

Private Trust Company: Aktive Gestaltung der Vermögensnachfolge für wohlhabende Familien

15 March 2020
Alternative zu Treuhändern und anderen Vermögensverwaltern

Was ist eine PTC?

Die Private Trustee Company (PTC) ist eine in Malta seit April 2016 anerkannte Gesellschaftsform. Ihrer Rechtsnatur nach ist sie eine „limited liability company“. Als Treuhand (Trust) besteht die Aufgabe der Gesellschaft in der Verwaltung des Familienvermögens, insbesondere auch von Immobilien, zum Nutzen der aktuellen und künftigen Generationen.

Die PTC ermöglicht vergleichbar eines Testaments die Regelung des Nachlasses bis hin zu Verwandtschaftsverhältnissen fünften Grades. Ob die Bedachten bereits geboren sind, spielt dabei keine Rolle. Die Private Trust Company nimmt somit die Aufgabe eines Treuhänders (Trustee) wahr und bietet damit eine echte Alternative zu Stiftungs- und professionellen Treuhandmodellen. Für wohlhabende Familien bietet sie die Chance, die Vermögensnachfolge aktiv zu gestalten, und zwar ohne die Entscheidungsbefugnis aus den Händen zu geben.

Wie ist eine PTC organisiert?

Die PTC wird von (mindestens) drei Geschäftsführern („directors“) geleitet. Die Geschäftsführer dürfen keine juristischen Personen sein und leiten die Geschicke der PTC in gemeinsamer Verantwortung. Normalerweise besteht die Geschäftsführung aus den Treugebern (Settlors) und anderen Vertrauenspersonen, die mit der Verwaltung von Treuhandgesellschaften Erfahrung haben. Nicht notwendig ist, dass die Treugeber selbst die Aufgaben des Geschäftsführers wahrnehmen. Insbesondere können sie sich durch andere Personen ihres Vertrauens vertreten lassen, die Rechtskunde und Erfahrung mitbringen.

Voraussetzungen zur Gründung einer PTC:

  • Eines der Mitglieder des Direktoriums („board of directors“) soll juristische, buchhalterische oder finanzielle Erfahrungen haben. Trifft dies auf keine der Personen zu, kann eine Ausnahme von der Anforderung gemacht werden, wenn die Geschäftsführer in ihrer Gesamtheit besondere Kenntnisse in dem Bereich vorweisen können.
  • Es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Die vorgeschriebene Deckungssumme variiert und ist abhängig von der Größe der PTC und deren Geschäftsfeld.
  • Zudem müssen die Geschäftsführer von der MFSA (Malta Financial Service Authority) als 'fit and proper' befunden werden. Das bedeutet, dass neben der fachlichen Eignung auch in persönlicher Hinsicht keine Zweifel an der Eignung der „directors“ für eine solche Tätigkeit bestehen.
  • Einer der Geschäftsführer muss zum Geldwäschebeauftragten ernannt werden.
  • Eine Registrierung bei der MFSA ist durchzuführen.

Die Vorteile einer PTC:

Als echte Alternative zu professionellen Treuhändern oder Verwaltern bietet sich die PTC aus mehreren Gründen an:

  • Die Treugeber (nicht mehr als 5) haben aufgrund ihrer Stellung als Geschäftsführer weiterhin uneingeschränkten Einfluss auf die Verwaltung des Familienvermögens. Dieser Einfluss wird nicht nur mittelbar über die Einwirkung auf den Treuhänder ausgeübt, vielmehr sind die Treugeber unmittelbar an der Entscheidung beteiligt.
  • Durch den Sitz im Direktorium werden kurze Informationswege geschaffen. Dies verkürzt nicht nur den Entscheidungsprozess, sondern auch die Umsetzung im Nachgang. Anstelle einer formalen Weisungskette innerhalb einer professionell organisierten Treuhandgesellschaft kann die Vorgehensweise in einer PTC informeller gehandhabt werden. Dies hat zudem den Nebeneffekt, dass sensible Daten besser geschützt bleiben, indem weniger Personen zwischengeschaltet sind.
  • Auch in finanzieller Hinsicht können durch die Verkürzung des Informationsweges administrative Kosten gesenkt und mangels Vorgabe bezüglich der Gehälter der Geschäftsführer die weiteren Ausgaben niedrig gehalten werden.
  • Nicht zu vernachlässigen ist die Möglichkeit, die nächste Generation an die Verwaltung des Familienvermögens heranzuführen. Indem der nächsten Generation im Rahmen der PTC immer weitergehende Aufgaben übertragen werden, kann der Umgang mit dem Vermögen früh geübt werden, ohne die letzte Entscheidungsbefugnis hierüber vollständig aufgeben zu müssen.
  • Zudem erweist sich das vereinfachte Registrierungsverfahren als großer Vorteil. Das gesamte Verfahren bei der MFSA kann in der Regel innerhalb von 2 Monaten abgeschlossen werden.
  • Auch ist die PTC unabhängig bezüglich der Zusammensetzung ihres Vermögens, wogegen professionelle Treuhänder oftmals etwa die Verwaltung von Vermögen ablehnen, die Yachten, Flugzeuge oder Kunstwerke enthalten.
  • Letztlich ist ein weiterer wesentlicher Aspekt, dass die Auswechslung der vermögensverwaltenden Personen im Vergleich zur Stiftung oder anderen Treuhandverhältnissen leichter und günstiger ist.
  • Während in anderen Treuhandfällen das Eigentum vom alten Treuhänder auf den neuen Treuhänder einzeln übertragen werden muss, was insbesondere bei unbeweglichen Vermögensgegenständen langwierig und kompliziert werden kann, zumal teilweise Notare hinzugezogen werden müssen, gestaltet sich dies bei der PTC einfacher. Hier wird lediglich der Geschäftsführer ausgetauscht ohne die Vermögensgegenstände einzeln übertragen zu müssen.

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