Internationales Steuerrecht:  Höhere Unternehmenssteuern in Sicht?
Apr2021

Internationales Steuerrecht: Höhere Unternehmenssteuern in Sicht?

03 April 2021
Malta: Steuerkonsolidierung über 'Tax Unit' bringt Sicherheit und einfache Abwicklung bei attraktivem Steuersatz

Die Corona-Krise lässt weltweit die Staatsschulden explodieren. Die Debatte, wie klamme Staaten gegensteuern sollen und können, ist weltweit angelaufen.

USA und Großbritannien als Vorreiter?

Mit schärferen Belastungen für Unternehmen wollen die USA und Großbritannien den jahrzehntelangen Wettlauf sinkender Steuersätze beenden. In Washington und London gibt es bereits konkrete Pläne für eine Erhöhung der Unternehmen-Steuern, um die Finanzlöcher zu stopfen.

Lange Jahre waren die Steuersätze weltweit im Sinkflug. Gewarnt wurde vor einem 'race to the bottom', einem Unterbietungswettlauf; dieser schwäche die öffentlichen Haushalte der Nationalstaaten und schränke damit den Gestaltungsspielraum der Politik ein.

Während in den 80er- und 90er-Jahren die USA und Großbritannien eine Ära sinkender Steuersätze eingeläutet hatten, kehren diese beiden Staaten den Trend jetzt offenbar um und stehen für neue Ansätze.

Während in den USA in den vergangenen Jahren der Steuersatz für Unternehmen drastisch von 35 auf 21 Prozent abgesenkt worden war, plant der neue Präsident Biden eine Anhebung auf 28 Prozent. Hochverdiener sollen überdies bei der Einkommensteuer stärker belastet werden, und auch eine höhere Kapitalertragsteuer soll Teil der angepeilten Steuererhöhung werden.

Einen Kursschwenk vollzieht auch Großbritannien. Zehn Jahre hatte das Vereinigte Königreich für einen besonders aggressiven Steuerwettbewerb gestanden und den Körperschaftsteuersatz immer weiter bis auf 19 Prozent gedrückt – dem niedrigsten Niveau der großen Industrieländer.

Angesichts der extrem angespannten Haushaltslage und einer Rekordneuverschuldung von fast einer halben Billion Euro in diesem Jahr sieht sich die Regierung von Boris Johnson gezwungen, die Steuern kräftig zu erhöhen. So soll der Körperschaftsteuersatz 2023 von 19 auf 25 Prozent klettern. Wenn sich die Wirtschaft wieder erholt habe, müsse man sich die Sanierung der Staatsfinanzen vornehmen.

Wo steht Deutschland?

Auch in Deutschland läuft die Steuerdebatte im Superwahljahr 2021.

Der internationale Vergleich der Steuersätze zeigt, dass Deutschland auch nach der finanzpolitischen Wende in den USA und Großbritannien weiter unter Druck steht, seine Unternehmensbesteuerung attraktiver zu gestalten.

Mit einer Gesamtsteuerbelastung für Kapitalgesellschaften von knapp 30 Prozent auch weiterhin das Schlusslicht in Europa. Der Durchschnitt der Unternehmenssteuern in Europa liegt bei derzeit rund 20,7 Prozent.

Die Corona-Krise gibt den politischen Kräften in der Bundesrepublik derzeit Rückenwind, die für weitere Steuerverschärfungen eintreten.

Andere EU-Länder – einige Beispiele

Im Gegensatz zu Deutschland haben die meisten EU-Länder in den vergangenen Jahren ihre Gewinnsteuern zum Teil kräftig gesenkt. Belgien setzte den Unternehmens-Steuersatz von 29 Prozent (2019) auf 25 Prozent (2020) herab, Frankreich von 32 auf 31 Prozent. Frankreich plant zudem eine weitere Reduzierung auf 27,5 Prozent (2021) und auf 25 Prozent ab dem Wirtschaftsjahr 2022, und hält bislang trotz der stark gestiegenen Staatsverschuldung an dieser Linie fest.

Die Niederlande, die vor dem Ausbruch der Pandemien noch eine schrittweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 21 Prozent geplant hatten, kippten diesen Plan wieder.

Kein allgemeiner Trend zu Steuererhöhungen

Von einem breiten Trend hin zu höheren Unternehmens-Steuersätzen kann man allerdings noch nicht sprechen. Innerhalb der EU gibt es weiterhin einen Steuerwettbewerb. So lockt etwa Ungarn Investoren mit einem Satz von neun Prozent an, Irland bietet Unternehmens-Steuern von 12,5 Prozent und Litauen von 15 Prozent. Damit versuchen diese Staaten trotz ihrer geografischen Randlage ein interessanter Standort zu sein.

Auch in Großbritannien sehen die Steuerpläne der Regierung keineswegs nur höhere Sätze vor, sondern punktuell auch ganz massive Entlastungen.

So wurde jüngst die Einrichtung von acht neuen Sonderwirtschaftszonen (Freeports) angekündigt, in denen nicht nur Waren zollfrei umgeschlagen werden können, sondern auch Unternehmen günstige Steuerregelungen angeboten werden.

Die Steuerpläne der Johnson-Regierung enthalten darüber hinaus auch die Einführung einer Supersonderabschreibung von 130 Prozent, mit der ein starker Investitionsanreiz gesetzt wird.

Damit versuchen die Briten mit den neuen Freeports und Sonderabschreibungen die Politik eines verdeckten Steuerwettbewerbs.

Statt auf immer niedrigere Steuersätze setzt man nun offensiv auf sehr attraktive Sonderregeln. Das belegt, dass der internationale Steuerwettbewerb trotz der Corona-Schulden weitergeht.

Deutschland führt Steuererhöhungsdebatte

Statt gerade jetzt in der Krise auf gezielte Investitionsanreize für Unternehmen zu setzen, zu denen etwa eine verbesserte Verlustverrechnung und beschleunigte Abschreibungen gehören könnten, läuft im Wahljahr die Debatte über Steuererhöhungen in Deutschland.

SPD, Grüne und Linke propagieren höhere Erbschaftsteuern sowie eine neue Vermögensteuer auch für Personengesellschaften. Auch träfe die von den drei Parteien angestrebte Erhöhung der Einkommensteuer für Gutverdiener einen Großteil der Mittelständler.

Die Sozialdemokraten fordern, dass in der EU geltende Einstimmigkeitsprinzip in Steuerfragen zugunsten von Mehrheitsentscheidungen abzuschaffen und versprechen in ihrem Wahlprogramm 'die Beendigung des Steuerdumpings zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere im Bereich der Unternehmensbesteuerung'.

Die Grünen kündigen in ihrem Programm für Europa „eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für die Unternehmens-Steuern und einen Mindeststeuersatz von mittelfristig 25 Prozent ohne Ausnahmen“ an.

Der CDU-Wirtschaftsrat erteilt solchen steuerpolitischen Vorstellungen eine klare Absage, da Deutschland sich aus guten Gründen immer für die Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips in der Steuerpolitik eingesetzt habe. Dies sei ein Kernbestandteil der Souveränität von Staaten, der nicht aufgegeben werden dürfe. Interner Wettbewerb um die beste Politik bringe Europa voran. Gleichmacherei schwäche es dagegen weiter. Wenn hier eine Mehrheit der Staaten einer Minderheit ihren Willen aufzwinge, erhöhe das die Fliehkräfte aus der Europäischen Union.

Malta – Europäische Spitze mit Tax Unit 35/30/5

Malta, der südlichste EU-Staat, der ausländischen Investoren aufgrund seiner English-sprachigen Bevölkerung und Verwaltung vieles erleichtert, verfolgt seit langen Jahren ein differenziertes Unternehmenssteuer-Konzept:

1. Die Insel setzt auf ein doppelstöckiges Modell, das aus mindestens einer operativen Firma (sogenannte Trading) und einer Holdinggesellschaft besteht, die die Anteile an der Trading-Firma hält. Beides sind Limited Liability Companies mit einem Mindestkapital von je EUR 1.200.

2. Der Steuersatz für die Trading beträgt 35 Prozent; die Holding kann hiervon eine Steuerrückerstattung von in der Regel sechs Siebtel = 30 Prozent beanspruchen.

3. Seit dem Veranlagungsjahr 2020 wurde die steuerliche Systematik einer sogenannten 'Tax Unit' eingeführt unter der Voraussetzung, dass die Holdinggesellschaft 95 Prozent (Regelfall) an der Tochtergesellschaft hält.

4. Die Holding wird dann zum „Main Tax Payer“ und zahlt – nach Abgabe einer Konsolidierungs-Steuererklärung – unmittelbar nur die Differenz von 35% operativer Steuer minus 30%igem Refund-Anspruch, mithin 5% vom Gruppengewinn.

Zu den Einzelheiten der neuen Regelungen vergleichen Sie bitte unseren Artikel https://www.kresse-law.com/latest-news/74-Malta-Steuern--Das-neue-Modell-der-Gruppen-Steuerkonsolidierung

5. Vorteil der neuen Gruppenkonsolidierung ist, dass nicht zunächst 35% Steuern auf den Gewinn der operativen Firma zu entrichten sind, um dann auf die Rückerstattung von 30% (immer länger in den letzten Jahren) warten zu müssen, sondern direkt die finale Steuerschuld von 5% entrichtet wird. Das optimiert den Cash Flow in substantieller Weise.