Globale Mindeststeuer von 15 Prozent ab 2023 – Auswirkungen auf Malta?
Dec2021

Globale Mindeststeuer von 15 Prozent ab 2023 – Auswirkungen auf Malta?

08 December 2021
Die Fiscal Unit wird zum Regelmodel
Welche Unternehmen sind betroffen?

Internationale Unternehmensgruppen, die einen Jahresumsatz von über 750 Mio. Euro erzielen, sollen ab dem Jahr 2023 mit einer Einkommenssteuer von mindestens 15% belegt werden. Eine solche steuerrechtliche Regelung würde in Malta voraussichtlich lediglich 18 bis 20 internationale Großkonzerne betreffen aus den Bereichen Gaming und Financial/Corporate Services.

Für alle übrigen Unternehmen, die einen solchen hohen Jahresumsatz von 750 Mio. Euro nicht erreichen, bleibt die Besteuerung nach dem maltesischen Steuerrecht auch in Zukunft gleich.

Die steuerrechtliche Änderung geht auf das globale Abkommen zur internationalen Unternehmensbesteuerung der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zurück.

Die Europäische Kommission hat am 22.12.2021 hierzu eine Richtlinie zur Umsetzung erlassen.

Durch das Abkommen soll in erster Linie verhindert werden, dass Großkonzerne ihre Gewinne gezielt reduzieren können. International tätige Muttergesellschaften, die Tochtergesellschaften in Steueroasen haben, versuchen teilweise Gewinne zu verlagern, um von der dortigen niedrigen Einkommenssteuer von beispielsweise 10% zu profitieren. In solchen Fällen soll die globale effektive Mindeststeuer von 15% greifen. Denn nun kann der Staat, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat, die Gewinne nachversteuern. Im Beispiel könnte der Ansässigkeitsstaat der Muttergesellschaft weitere 5% Einkommenssteuer verlangen, um damit die globale Mindeststeuer von 15% zu realisieren (Undertaxed Payments Rule).

Maltesische Unternehmensbesteuerung für kleinere und mittlere Firmen - Die Vorteile der 'Fiscal Unit'

Die Unternehmensbesteuerung in Malta beruht auf klaren gesetzlichen Grundlagen sowie einer effizienten Anwendungspraxis der maltesischen Steuerbehörden und entspricht vollumfänglich internationalen 'best practice'-Grundsätzen.

Seit dem Jahr 2021 (erstmals für das Veranlagungsjahr 2020) ist das von den meisten Mandanten präferierte Steuermodell in der Regel die sog. 'Fiscal Unit'. Diese bietet bei der regulären maltesischen 'Holding-Trading Struktur' eine vereinfachte und schnellere Steuerabwicklung.

Im Falle, dass die Muttergesellschaft die Möglichkeit der Steuereinheit wählt, wird jede Tochtergesellschaft ein Mitglied der Steuereinheit. Die Tochtergesellschaften werden ab diesem Zeitpunkt als 'transparent entities' innerhalb der Steuereinheit bezeichnet.

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie der daraus resultierende Gewinn der 'transparent entities' werden direkt der Muttergesellschaft zugerechnet. Dies führt zu einer einheitlichen Berechnung und Besteuerung des gesamten steuerpflichtigen Einkommens der Steuereinheit.

Durch diese Vorschriften ist eine Gesellschaft, die Mitglied einer Steuereinheit ist, nicht mehr dazu verpflichtet, die Einkommensteuer von 35% zu zahlen, die zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise (meist 6/7 = 30%) von ihren Gesellschaftern zurückgefordert werden könnte (Tax Refund Model). Vielmehr wird die der Gesellschaft zustehende Steuerrückerstattung bei der Berechnung der endgültigen Steuerschuld der Steuereinheit berücksichtigt und vom Hauptsteuerzahler dieser Einheit, also der Holding, beglichen.

Dieser attraktive konsolidierte Steuersatz kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Mitglieder der steuerlichen Einheit die Dividenden nicht ausschütten. Dies hat zur Folge, dass der Gewinn der gesamten steuerlichen Einheit dann zu dem niedrigen Steuersatz von 5 % besteuert wird.

Welche Voraussetzungen hat die 'Fiscal Unit'

Damit eine Steuereinheit zur Konsolidierung der Unternehmenssteuern gebildet werden kann, hat die Muttergesellschaft ihren Sitz in Malta zu haben. Zudem müssen alle Gesellschaften dasselbe Geschäftsjahr haben. Darüber hinaus muss es sich bei allen Gesellschaften um in Malta registrierte Gesellschaften handeln.

Weiterhin hat die Muttergesellschaft mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • 1. 95 % der Anteile an der Tochtergesellschaft halten;
  • 2. Einen Anspruch auf mindestens 95 % der Gewinnbeteiligung haben;
  • 3. Bei Liquidierung - Anspruch auf 95 % des Vermögens haben

An dieser Stelle ist auf eine weitere zwingende Voraussetzung hinzuweisen: Für die Errichtung der 'Fiscal Unit' ist von entscheidender Bedeutung, dass sämtliche Steuerverbindlichkeiten aus der Vergangenheit beglichen sind und gerade auch die quartalsmäßigen Umsatzsteuerzahlungen regelmäßig und rechtzeitig geleistet worden sind.

Mit der Fiscal Unit bietet Malta eine rechtssichere, effiziente und im steuerlichen Ergebnis hoch attraktive Abwicklung der corporate taxation im Unternehmensverbund an.