Malta Immobilien

Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung auf dem maltesischen Immobilienmarkt verfügt Kresse Law über ein umfassendes Know-how im Bereich von Anmietung und Kauf von Immobilien in Malta. Wir begleiten unsere Mandanten beim Kauf- und Verkaufsprozess und bieten Beratung zu Mietverträgen für private und gewerbliche Immobilien.

Für den Kauf einer Immobilie im Ausland empfiehlt es sich, eine deutschsprachige Kanzlei zu Rate zu ziehen, die sich im lokale- Immobilienrecht auskennt und auch über einen guten Marktüberblick verfügt, den der Mandant zu seiner Sicherheit und seinem Vorteil nutzen kann.

Für unsere internationalen, hauptsächlich deutschsprachigen Kunden, die beabsichtigen, eine Immobilie auf den maltesischen Inseln (auf Malta oder Gozo) zu kaufen, umfasst unsere Beratung folgende sieben Schritte:

1. Definition der Anforderungen des Kunden an die Immobilie

Wir bitten die Mandanten, uns mitzuteilen, welche Art von Immobilie gesucht wird: eine moderne Wohnung (z.B. eine Maisonette oder ein Penthouse) oder ein "House of Character" in einem städtischen Gebiet oder ein Farmhouse in ländlicher Umgebung.

2. Budget-Überlegungen

Die Mandanten müssen für sich selbst eine Preisspanne in Bezug auf die Lage, Größe und Art der Immobilie, die sie kaufen möchten, festlegen. Wir unterstützen und beraten über die Marktbedingungen auf Grundlage unserer langjährigen Erfahrung in diesem Sektor.

3. Aussuchen über eines Vertauensmaklers

Kresse Law unterhält enge Beziehungen zu einer Reihe zuverlässiger lokaler und internationaler Immobilienmakler und ist daher in der Lage, die Mandanten zu den am besten geeigneten Optionen zu beraten.

4. Besichtigungstermine vereinbaren

In Zusammenarbeit mit dem Makler der Wahl arrangieren wir Besichtigungen für unsere Mandanten.

5. Klärung der Preisvorstellung und Unterbreitung eines Angebots

Sobald sich die Mandanten für eine bestimmte Immobilie entschieden haben, unterstützen wir sie bei der Ermittlung eines angemessenen Preises für die Immobilie, den sie dem Verkäufer anbieten können.

6. Immobilien-Vorvertrag (Promise of Sale Agreement/Konvenju)

Wenn sich beide Seiten auf einen Preis geeinigt haben, beginnen wir mit der Vorbereitung einer Promise of Sale Vereinbarungen in Zusammenarbeit mit dem Notar. Dieser Vorvertrag bindet beide Parteien an die Transaktion auf der Grundlage der vereinbarten Bedingungen und Konditionen und ist in der Regel für 3 Monate gültig.

Vor Ablauf der Bindungsfrist wird der Vorvertrag von beiden Parteien unterzeichnet und notariell beurkundet. Das gesamte Verfahren des Immobilienkaufs wird in englischer Sprache abgewickelt.

In dieser Phase fällt die Zahlung folgender Beträge an: Anzahlung von 10 % des Kaufpreises und Zahlung von 1 % der Stempelgebühr von in der Regel 5 %.

Nach der Unterzeichnung des Konvenju führt der Notar die notwendigen Recherchen bezüglich der Eigentumsrechte an der Immobilie durch und bestätigt - vor der endgültigen Urkunde -, dass keine rechtlichen Beschränkungen auf der Immobilie lasten.

7. Finaler Kaufvertrag

Wenn alle Bedingungen des Vorvertrages erfüllt sind, vereinbaren die Parteien einen Termin zur Unterzeichnung des vom Notar vorbereiteten Kaufvertrages. Die Schlussurkunde wird in der Regel in unseren Kanzleiräumen unterzeichnet.

Nach der Unterzeichnung und notariellen Beurkundung wird der Vertrag vom Notar im öffentlichen Register eingetragen.