Warum Malta Limited

Haftungsbeschränkte zivilrechtliche Gesellschaften bilden die mit Abstand häufigsten auf Malta gegründeten Firmen. Diese können als Aktiengesellschaft (PLC) oder als private Limited (LTD) gegründet werden. Wir bei Dr. Kresse International Law Firm beraten Sie bei allen rechtlichen und steuerlichen Aspekten in Bezug auf ihre Entscheidung für Malta als Hub für Ihr Business.

Maltesische Gesellschaftsformen

Auf Malta gibt es viele verschiedene Gesellschaftsformen. Um die wesentlichen zu nennen:

  • Sole Proprietorship (Einzelunternehmen)
  • Partnership (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts)
  • Cooperative (Genossenschaft)
  • Limited Liability Company - private or public (GmbH oder Aktiengesellschaft)
  • Branch of an Overseas Company (Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft)
  • Protected Cell Companies/Incorporated Cell Companies/Recognised Incorporated Cell Companies – in der Regel im Fond- und im Versicherungsbereich angewendet
  • SICAV - Société d’investissement à capital variable – (offene Investmentgesellschaft)
  • Trust (Treuhandgesellschaft)
  • Foundation (Stiftung)

Das maltesische Gesellschaftsrecht folgt dem Leitbild des geschriebenen Rechts, nicht dem des richterrechtlich gebildeten Common Law. Der Companies Act von 1995 hat für privatwirtschaftliche Unternehmen ein neues System unter Aufsicht des Malta Business Registry (MBR) aufgestellt.

Gute Gründe für die Malta-Limited

Die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform ist die "private limited liability company", auch schlicht (Malta-)Limited genannt.

Abhängig von den geschäftlichen Interessen eines Mandanten gibt es verschiedene Aspekte, die für die Gründung einer Malta-Limited sprechen:

  • Die Malta-Limited hat ein Mindest-Stammkapital von 1.200 €, von denen nur 20 % als Geldeinlage aufgebracht werden müssen
  • Der Gründungsprozess in Malta ist kurz, die Gründungskosten sind niedrig
  • Beim Gründungsprozess ist eine persönliche Anwesenheit in Malta nicht erforderlich
  • Malta erhebt keine Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen. Weiterhin gibt es keine "Stempelsteuer“ bei Anteilsübertragung und keine gesetzlichen
  • Malta hat ein sehr effizientes Steuer System (Fiscal Unit) und volle Steuerfreiheit für Beteiligungs-Holdinggesellschaften
  • Höchste Standards im Datenschutz
  • Die Jahresversammlung und andere Gesellschafterversammlungen können außerhalb von Malta abgehalten werden