Wohnsitz Malta
Malta Residence Programme
Wir bei Kresse International kümmern uns um ihre Anforderungen betreffend jeder Art von Wohnsitznahme auf Malta.
Vorschriften für einen Wohnsitz auf Malta
In Bezug auf die Bestimmungen der Anforderungen für eine Wohnsitznahme auf Malta sind zwei Kategorien von Bewerbern zu unterscheiden:
- Bewerber der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), einschließlich Island, Norwegen, Lichtenstein sowie der Schweiz.
- Bewerber aus Drittstaaten
A. Aufenthaltsgenehmigung für EU/EWR- Staatsangehörige
Jeder EU- und EWR- Staatsangehörige eines Drittstaates, der länger als 3 Monate auf Malta ansässig ist, bedarf hierfür einer Genehmigung der Behörden in Malta "ordinary residence".
Jede Person kann ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Malta nehmen. Dies ist aus mehreren Gründen möglich:
- Anstellung
- Selbstständigkeit in Malta
- Wirtschaftliche Selbstversorgung
- Familienmitglied
1. Beschäftigung als Angestellter
Obwohl EU Angehörige keine Arbeitsgenehmigung benötigen, um in Malta zu arbeiten, ist es nötig, den Wohnsitz durch eine „residence card“ nachzuweisen. Hierzu bedarf es regelmäßig eines vom Arbeitgeber ausgefüllten Anstellungsformulars "ETC Engagment Form".
2. Selbstständigkeit
EU Angehörige die eine selbstständige Erwerbstätigkeit auf Malta ausüben, müssen zu ihrem Antrag weitere Belege beifügen. Diese sind zum Beispiel:
- Steuerregistrierung
- Umsatzsteuer- Identifikationsnummer
- Handelslizenz „ trading licence“, soweit einschlägig
- Geschäftsadresse
3. Wirtschaftliche Unabhängigkeit
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um an diesem Programm teilnehmen zu können:
- Beleg, dass der Antragsteller für den eigenen Unterhalt und ggf. den seiner Familienangehörigen aufkommen kann, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein.
- Mindest-Einkommen 14000 € für Unverheiratete vorhanden sein
- für verheiratete Paare 23.000 € pro Jahr
- Für jedes weitere Familienmitglied EUR 2.400
- Nachweis einer EU-weit geltenden Krankenversicherung von einer in Malta lizensierten Versicherungsgesellschaft oder einer seriösen internationalen Versicherung für Antragsteller und alle Familienangehörigen
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
4. Das Malta Residence Programme 2014
Um an diesem Programm teilnehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Kauf einer Immobilie in Malta im Wert von mindestens EUR 275.000 (bzw. EUR 220.000 im Süden Malta’s und in Gozo)
- Alternativ: Anmietung einer Immobilie zu einem Mindestmietpreis von EUR 9.600/Jahr (bzw. EUR 8.750 im Süden Malta’s und Gozo)
- Verwaltungsgebühr von EUR 6.000 (bzw. EUR 5.500 für Süden Malta’s und Gozo)
- Beleg, dass Eigenversorgung gewährleistet ist für Antragsteller und ggf. Angehörige
- EU-weit Geltende Krankenversicherung (Maltesische Versicherung oder anerkannte internationale Versicherung)
- Nachweis, dass der Antragsteller in englischer oder maltesischer Sprache kommunizieren kann
- Polizeiliches Führungszeugnis(kein Eintrag in Strafregister)
- Antragsteller darf sich in keiner anderen Jurisdiktion länger als 183 Tage/Jahr aufhalten
- Zuverlässigkeit und Eignung (fit and proper person)
Steuerliche Einstufung: Jährliche Mindeststeuer von EUR 15.000, zahlbar jährlich bis 3.April. Steuer-Flatrate in Höhe von von 15% auf ausserhalb Malta’s erzieltes Einkommen, das nach Malta eingeführt wird. Für Einkommen, das in Malta erzielt wird, gilt ein Steuersatz von 35%.
Antragstellung gemeinsam-mit einem Authorised Registered Mandatory; wir arbeiten mit mehreren Firmen hierfür zusammen.
5. Das Malta Retirement Programme (MRP)
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt an diesem Programm teilnehmen zu können:
- Antragsteller erhält Rente oder Pension, die in Malta versteuert wird. Die Rente muss mindestens 75 % des gesamten Einkommens ausmachen.
- Antragsteller darf nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen.
- Kauf einer Immobilie in Malta im Wert von mindestens EUR 275.000 € bzw. EUR 250.000 südliches Malta, Gozo.
- Alternativ: Anmietung einer Immobilie für mindestens EUR 9.600 / Jahr bzw. EUR 8.750 südliches Malta, Gozo.
- Verwaltungsgebühr von EUR 2.500
- EU-weit gültige Krankenversicherung für Antragsteller und Angehörige
- Antragsteller darf sich nicht länger als 183 Tage außerhalb von Malta aufhalten.
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Zuverlässigkeit und Eignung
- Keine Absicht, die Maltesische Staatsbürgerschaft innerhalb von 5 Jahren nach Antragstellung zu erwerben.
Steuerliche Einstufung: Der Steuersatz beträgt 15% auf Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nach Malta überwiesen werden. Eine Mindeststeuer von 7.500 € und 500 € für jeden und Familienangehörigen und Betreuungskraft pro Jahr ist zu entrichten.
Die Bewerber können ihren Hausrat und ein Auto mitbringen. Das Auto muss mindestens 24 Monate im Eigentum der Person gestanden haben, um es mehrwertsteuerfrei und zollfrei nach Malta zu überführen. Das Auto muss innerhalb von 12 Monaten nach Wohnsitznahme nach Malta überführt worden sein.
Wer an diesem Programm teilnimmt, darf eine non-executive Funktion im Board einer auf Malta ansässigen Gesellschaft innehaben, nicht jedoch in irgendeiner Form bei dieser Gesellschaft in einem Arbeitsverhältnis angestellt sein. Weiterhin können gemeinnützige Ämter im Bereich der Bildung, Forschung- und Entwicklungsarbeit in öffentlichen Institutionen, Stiftungen oder Vereinen wahrgenommen werden.
Anträge für die Anwendung dieses Programms stellen wir gemeinsam mit einem Authorized Registered Mandatory.
6. Familienmitglieder
Bewerber für den gewöhnlichen Wohnsitz in Malta haben das Recht auf Nachzug ihrer Familienangehörigen. Dies umfasst Ehegatten, Kinder, Enkel, deren Ehegatten (sofern sie jünger als 21 Jahre sind), sowie Verwandte in gerader, aufsteigender Linie (Eltern, Großeltern) soweit ihnen Unterhalt gewährt wird.
7. Befristeter Wohnsitz zu Schul- und Studienzwecken
Der befristete Wohnsitz ist für Personen garantiert, die einer Ausbildung auf Malta nachgehen. Dies umfasst die Schulbildung (auch Privatschulen) und den Besuch des College oder der Universität Malta.
8. Permanenter Wohnsitz
Ein permanenter Wohnsitz "permanent residence" kann von Staatsangehörigen der EU oder des EWR und seiner Familie beantragt-werden, sobald diese 5 Jahre kontinuierlich auf Malta gelebt haben und sich nicht mehr als 6 Monate im Jahr außerhalb von Malta aufgehalten haben. Weiterhin ist es erforderlich, dass der Wohnsitznehmende während der 5 Jahre angestellt oder selbstständig war, auf Malta studiert hat oder finanziell selbst für sich sorgen konnte.
9. Programm für Hochqualifizierte
Ziel dieses Programmes ist es, hoch qualifizierte Personen für eine Arbeit in Malta zu gewinnen.
- Die Person muss in einem der folgenden Bereiche angestellt sein:
- Finanzdienstleistungen (Lizenz von MFSA),
- Gaming (Lizenz von MGA) oder
- Luftfahrt (Air Operator Certificate)
- Eine qualifizierte Management-Position einnehmen (Näheres im Beratungsgespräch)
- Entsprechende Spezialisierung, professionelle Ausbildung und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung
- Ein Einkommen von mehr als 84.991 € pro Jahr (Stand 2019) haben.
- Nicht einem anderen maltesichen Steuerprogramm für "Expatriates" unterliegen.
- Im Übrigen gelten die Krankenversicherungs- sowie Fit and Proper-Anforderungen
Steuer: Das Arbeitseinkommen wird nach einer Flat Tax mit 15 % besteuert. Ein qualifiziertes Einkommen über 5.000.000 € ist nicht steuerpflichtig.
Ein Bewerber kann 5 Jahre auf diese Art besteuert werden und sich dann auf weitere 5 Jahre bewerben.
B. Aufenthaltsgenehmigung für Drittstaatenangehörige
1. Spezifische Wohnsitz Programme
1.1 Global Residence Programm (GRP)
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um an diesem Programm teilnehmen zu können:
- Kauf einer Immobilie in Malta im Wert von mindestens EUR 275.000 (bzw. südliches Malta und Gozo EUR 220.000)
- Alternativ: Anmietung in Malta bei einem Mietpreis von mindestens 9.600 € pro Jahr in Malta oder 8.750 € südliches Malta, Gozo.
- Die Person muss den Unterhalt für sich und die Familie durch feste Einkünfte selbst unterhalten können.
- EU-weit Geltende Krankenversicherung
- Adäquate-Englisch oder Maltesisch Kenntnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen
- Kein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Jahr außerhalb Malta’s
- Zuverlässigkeit und Geeignetheit (Fit and Proper)
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis
- Verwaltungsgebühr beträgt EUR 6000 für Malta bzw. EUR 5500 im südlichen Malta und Gozo
Steuer: Der Steuersatz beträgt 15% auf Einkünfte aus ausländischen Quellen, die nach Malta überwiesen werden und 35% auf sonstige Einkünfte, die in Malta erwirtschaftet werden. Einkünfte die nicht nach Malta überwiesen werden, sind in Malta nicht steuerpflichtig. Es ist eine Mindeststeuer von 15.000 € pro Jahr zu zahlen.
1.2 Malta Residence & Visa Programm (MRVP)
Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um an diesem Programm teilnehmen zu können:
- Kauf einer Immobilie in Malta im Wert von mindestens 320.000 € in Malta (bzw. 270.000 € südliches Malta und Gozo)
- Alternativ: Anmietung in Malta bei einem Mietpreis von mindestens 12.000 € in Malta bzw. 10.000 € südliches Malta, Gozo pro Jahr.
- Einkommen von mindestens 100.000 € pro Jahr, das außerhalb von Malta erwirtschaftet wird oder ein Kapital von mindestens EUR 500.000
- Qualifizierte Investition von mindestens 250.000 €, die für 5 Jahre gehalten wird
- Zahlung von 30.000 € an Identity Malta
- Verwaltungsgebühr von 5.500 €, die von der Zahlung an Identity Malta in Abzug gebracht wird.
- Krankenversicherung, polizeiliches Führungszeugnis, Fit and Proper-Anforderung, Reisepass oder Personalausweis – wie im Übrigen
Die Besteuerung richtet sich nach folgenden Kriterien:
Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden bzw. hier erwirtschaftet werden, richten sich nach den Maltesischen Steuersätzen. Einkünfte die außerhalb von Malta erwirtschaftet werden, sind nicht steuerpflichtig, unabhängig davon, ob diese nach Malta transferiert werden. Die genaue steuerliche Behandlung ist davon abhängig, wo der Bewerber ansässig ist.
2. Programm für Hochqualifizierte
Hier gelten die gleichen Voraussetzungen wie unter A9. Allerdings sind die Steuervergünstigungen aus diesem Programm für EWR und Schweizer Bürger nur für eine Dauer von 5 Jahren anwendbar. Jedoch besteht die Möglichkeit der einmaligen Verlängerung um 5 Jahre. Für Drittstaatenangehörige gilt die Dauer von 4 Jahren sowie die Möglichkeit einer entsprechenden Verlängerung.
3. Andere Möglichkeiten einer Wohnsitznahme
3.1 Beschäftigung als-Angestellter
Für Nicht- EU bzw. Nicht- EWR Bürger ist eine Arbeitserlaubnis erforderlich, damit sie in Malta arbeiten können. Insbesondere erforderlich ist eine umfangreiche Begründung des Arbeitgebers für die Notwendigkeit der geplanten Beschäftigung in Malta im Sinne einer„ labor market consideration“ mit dem Nachweis, dass kein EU Bürger zur Verfügung stand und der Nachweis der Qualifikation oder mindestens dreijährigen Berufserfahrung für die angestrebte Tätigkeit.
3.2 Selbstständigkeit
Um einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu dürfen, muss ein Drittstaatenangehöriger mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
- Eine Investition von mindestens 500.000 € innerhalb von 6 Monaten ab Erteilung der Arbeitsgenehmigung tätigen. Die Investition muss aus Sachanlageen oder Kapital für geschäftliche Zwecke bestehen. Mietverträge sind ausgeschlossen.
- Ein hoch qualifizierter Innovator mit einem fundierten Geschäftsplan, der innerhalb von 18 Monaten nach der Gründung des Unternehmens die Einstellung von drei EU bzw. EWR Staatsangehörigen vorsieht.
- Alleiniger Vertreter eines ausländischen Unternehmens mit gutem Ruf sein, das seit mindestens 3 Jahre im Ausland ansässig ist und eine Niederlassung in Malta eröffnen will.
- In der Leitung eines Projekts tätig sein, das von Malta Enterprise offiziell genehmigt und von der Employment and Training Corporation ETC offiziell gelistet wurde.
3.3 Investoren bzw. Anteilseigner
Um als Investor oder Gesellschafter einer Firma die Malta Residence beantragen zu können, ist eines der nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:
- Ein vom Bewerber voll eingezahltes Stammkapital von mindestens 500.000 €, das in den ersten 2 Jahren nach Erteilung der Arbeitserlaubnis nicht verkauft, gekürzt oder an Dritte übertragen werden darf.
- Eine Investition von mindestens 500.000 €. Diese hat ausschließlich aus Sachlanlagen, wie etwa Immmobilieneigentum, Produktionsanlagen oder Maschinen zu bestehen, die für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Mietverträge zählen insofern nicht.