Malta Staatsbürgerschaft durch Investment 2014

Seit der Einführung Anfang 2014 bietet das Malta Individual Investor Programm (IIP) wohlhabenden Einzelpersonen und deren Familien aus der ganzen Welt die Staatsbürgerschaft in Malta, eines international geachteten EU-Mitglieds. Bei Kresse International beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Einbürgerung.

Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, wird eine Staatsbürgerschaft auf Malta durch Einbürgerung garantiert. Mit der maltesischen Staatsbürgerschaft, welche die EU-Bürgerschaft einschließt, ist die Begründung eines Wohnsitzes in allen 28 EU-Ländern und der Schweiz möglich. Außerdem ermöglicht sie die geschäftliche Niederlassung auf Malta und die visafreie Einreise in über 160 Länder weltweit einschließlich der USA.

Voraussetzungen für das Individual Investor Programme Malta

1. Guter Leumund

Das maltesische Citizenship by Investment-Programm hat eines der strengsten Überprüfungsverfahren, um sicherzustellen, dass nur unbescholtene Personen die maltesische Staatsbürgerschaft erhalten. Hierfür gibt es ein vierschichtiges Überprüfungsverfahren, in dem Antragssteller direkt von der Regierung untersucht werden. Antragsteller dürfen keine Straftaten begangen haben, was direkt mit INTERPOL, dem Internationalen Gerichtshof und verschiedenen anderen Quellen und Behörden abgeglichen wird. Außerdem müssen sie im Rahmen der Überprüfung ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

2. Umfassender Krankenversicherungsschutz

Der Antragssteller darf keine ansteckenden Krankheiten haben. Außerdem muss er eine international gültige Krankenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 € vorweisen. Auch beider dieser Krankenversicherung ist der Nachweis des Rücktransportes im Krankheits- und Todesfall nötig.

3. Finanzieller Beitrag

Jeder Antragssteller sowie seine Familienangehörigen, die mit nach Malta ziehen, müssen eine nicht rückerstattungsfähige Abgabe an den National Development and Social Fund zahlen. Der Fond, der auf einer Ebene mit der Zentralbank steht, finanziert Projekte im Bereich der Gesundheitsversorgung, der Bildung, der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Wohlfahrt und der Forschung.

Folgende Abgaben müssen grundsätzlich vier Monate nach Erhalt der Zusage zur Einbürgerung gezahlt werden:

  • Für den Hauptantragsteller - 650.000 €
  • Für den Ehepartner - 25.000 €
  • Für jedes minderjährige Kind - 25.000 €
  • Für jedes unverheiratete Kind zwischen 18 und 26 Jahren - 50.000 €
  • Für Eltern & Großeltern des Antragsstellers - je 50.000 €

Immobilienerwerb oder –anmietung

Antragssteller müssen sich verpflichten, für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren Immobilien auf Malta zu halten. Das kann erfolgen durch den Kauf einer Immobilie im Wert von mindesten 350.000 € oder durch die Anmietung bei einer jährlichen Miete von mindesten 16.000 €. Der Kauf oder die Anmietung muss innerhalb von vier Monaten nach Erhalt der Zusage zur Einbürgerung nachgewiesen werden.

Investment in Staatsanleihen

Weiterhin muss der Antragssteller mindestens 150.000 € in von der Regierung vorgegebene Wertpapiere (Staatsanleihen, Aktien, Schuldverschreibungen, die dem Land zu gute kommen) investieren und sich verpflichten, diese mindestens fünf Jahre zu halten.

4. Anforderungen an den Wohnsitz

Bei Kauf oder Anmietung einer Immobilie in Malta erhalten die Antragsteller eine so genannte eResidence Card als Ausweispapier. Das signalisiert den Beginn ihrer Ansiedlung auf Malta und zeigt ihre bereits enge Verbindung mit dem Land auf. 12 Monate nachdem ein Antragssteller seinen Hauptwohnsitz auf Malt eingenommen hat, ist er berechtigt, eingebürgert zu werden. Das bedeutet nicht, dass jeder einzelne Tag des Jahres auf Malta verbracht werden muss. Das maltesische Recht definiert den Wohnsitz als „die Absicht, auf Malta für jedes Steuerjahr ansässig zu sein, wobei diese bei einem Aufenthalt von mindestens 183 Tagen im Jahr oder durch Kauf oder Anmietung einer Immobilie zusammen mit einem Aufenthalt auf Malta zu vermuten ist“. Das bedeutet letztlich, dass durch den ohnehin schon vorgeschriebenen Kauf oder die Anmietung einer Immobilie auf der Mittelmeerinsel und den Erhalt der Malta eResidence Card alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Antragsteller keine weiteren Aufenthaltserfordernisse in Europa erfüllen müssen.

Antragssteller, die vor dem Antrag auf Einbürgerung bereits ein Jahr auf Malta gelebt haben, also bereits einen Wohnsitz auf der Mittelmeerinsel begründet haben, können wesentlich schneller eingebürgert werden.

5. Schritte zur Einbürgerung

Antragstellern, die nicht bereits ihren Wohnsitz auf Malta haben, wird geraten, ihren Wohnsitz umgehend nach Malta zu verlegen, um die zwölfmonatige Wohnsitzzeit so schnell wie möglich zu beginnen.

Bei Begründung des Hauptwohnsitzes ist ein Betrag von 5.000 € für den Hauptantragssteller und von 1.000 € für jede weitere Person an den National Development and Social Fund zu entrichten.

6. Antrag auf Einbürgerung

Anträge für die maltesische Staatsbürgerschaft durch Investment müssen bei der "Identity Malta"-Behörde gestellt werden. Antragssteller müssen sich dabei durch einen hierfür auf Malta zugelassenen Berater vertreten lassen. Wir bei Kresse International arbeiten mit verschiedenen "Authorised Mandatories" zusammen.

7. Besteuerung nach der Einbürgerung

Das maltesische Steuersystem orientiert sich am Wohnsitz – nicht an der Staatsbürgerschaft. Der Erwerb der maltesischen Staatsbürgerschaft bedeutet nicht automatisch die Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes in Malta.

Die Begründung eines steuerlichen Wohnsitzes auf Malta wird jedoch vermutet, wenn eine Person mindestens 183 Tage pro Jahr in Malta wohnt. Steuerlich Ansässige in Malta, die jedoch nicht ihren Hauptwohnsitz auf den maltesischen Inseln haben, sind auf „Überweisungsbasis“ (remittance base) zu besteuern. Jemand, der keinerlei Wohnsitz in Malta hat, ist auch nicht in Malta bezüglich ausländischer Einkünfte zu besteuern. Lediglich maltesische Einkünfte und Kapitalerträge können bei einer Person, die keinen Wohnsitz auf Malta hat, nach maltesischem Steuerrecht erfasst werden.

Über die einzelnen Schritte informieren wir Sie gerne im Detail im persönlichen Kontakt ebenso wie über das genaue Verfahren bei Identy Malta. Wir kooperieren als maltesischer Partner mit einem der führenden "Accredited Agents", so dass Sie sicher gehen können, dass durch die Kombination aus unserem Know how und der örtlichen Praxis Ihr Antrag optimal betreut wird und beste Erfolgsaussichten hat.