Firmengründung

KME Consulting - Dr. Kresse International Law Firm

KRESSE CORPORATE LTD (KCO) wurde von der Malta Financial Service Authority (MFSA) autorisiert als Company Service Provider der Klasse C (Autorisierungs-Nummer ID:
KCL9). Damit ist KCO berechtigt, alle CSP-Dienstleitungen anzubieten:
Unternehmensgründungen beim Malta Business Registry (MBR), Bereitstellung des eingetragenen Firmensitzes sowie Company Secretary- und Director-Services.

Voraussetzungen für eine Gesellschaftsgründung

Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft darf auf jede ausländische Währung lauten. Es besteht jedoch ein Mindeststammkapital von 1.165 €, das regelmäßig auf 1.200 € oder 1.500 € aufgerundet wird.

Mindestens 20 % des Stammkapitals müssen als Geldeinlage erbracht werden. Dieser Betrag muss auf ein "Gründungsgesellschafts"-Bankkonto einer lokalen Bank eingezahlt werden.

Anteilseigner

Eine Gesellschaft hat in der Regel mindestens zwei Anteilseigner, jedoch ist die Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft ebenfalls möglich.
Sowohl Privatpersonen als auch Gesellschaften können Anteilseigner einer Gesellschaft sein.

"Directors"

Das "Board of Directors" kann sich sowohl aus Ausländern wie auch aus Ortsansässigen zusammensetzen. Die Gesellschaft muss mindestens einen Director haben. Es ist ratsam, dass die Gesellschaft einen Director mit Wohnsitz in Malta hat.

"Company Secretary"

Eine Gesellschaft muss einen Company Secretary bestellen, der dafür verantwortlich ist, die Geschäftsbücher zu führen. Nicht zulässig ist:

  • Als Company Secretary den alleinigen Director zu bestellen, es sei denn es handelt sich um eine sogenannte "private exempt company"
  • Als alleinigen Director eine juristische Person zu bestellen, deren alleiniger Director auch ihr Company Secretary ist

Wir übernehmen für unseren internationale Mandanten als ortsansässige Kanzlei Directorship- sowie Company Secretary-Funktionen im Einzelfall und nach Absprache.

Registered Office – Eingetragene Niederlassung

Jede Gesellschaft mit Sitz in Malta benötigt eine eingetragene Niederlassung in Malta. Wir bieten den Mandanten die notwendige Registered Office Errichtung an.

Meetings – Gesellschafterversammlungen

Zusätzlich zu jeder anderen abgehaltenen Versammlung der Gesellschafter muss eine Jahreshauptversammlung abgehalten werden. Der Verwaltungsrat hält in der Regel einmal pro Quartal eine Versammlung.

Company Returns – Jahresabschlüsse

Annual Returns bzw. Jahresabschlüsse müssen jährlich eingereicht werden. Sie sind beim Malta Business Registry zusammen mit einer Gebührenzahlung, die von der Höhe des Stammkapitals abhängt, einzureichen. Wir bieten die Anfertigung und Einreichung von Jahresabschlüssen an.

Accounting – Führen der Geschäftsbücher

Die Geschäftsbücher müssen nach den Vorgaben des Companies Act 1995 geführt werden. Das erfordert, dass die Geschäftsbücher die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft wiedergeben und einen ordnungsgemäßen Überblick über die geschäftlichen Aktivitäten geben.

Die Financial Statements müssen von einem zugelassenen Auditor geprüft werden. Die testierten Abschlüsse sind die Grundlage der Steuererklärung.

Unser Beratungsarm, KME Consulting, bietet Buchführungs-, Steuerberatungs- und Auditor-Dienstleistungen an in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen maltesischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die zu unserem Netzwerk gehört.

Voraussetzungen für die Eintragung der Gesellschaft

Die folgenden Auskünfte und Nachweise sind für die Eintragung einer Gesellschaft auf Malta erforderlich:

1. Der Gesellschaftsname

Dem Malta Business Registry müssen die gewünschten Namen zur Genehmigung unterbreitet werden.

2. Gesellschaftszweck

Details der hauptsächlichen geschäftlichen Betätigung (Gesellschaftszweck) müssen angegeben werden, um sie auf der Gründungsurkunde aufzuführen.

3. Anteilseigner

3.1 Anteilseigner aus der EU

Ist der Anteilseigner eine natürliche Person, wird eine beglaubigte Kopie seines Ausweises benötigt.

Handelt es sich beim Anteilseigner um eine juristische Person, werden folgende Nachweise benötigt:

  • Eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und die aktuelle Version des Gesellschaftsvertrages oder
  • Ein sogenanntes Good-Standing-Zertifikat der Gesellschaft oder die Urkunde der Registereintragung

3.2 Anteilseigner von außerhalb der EU

Neben den obigen Nachweisen ist zusätzlich eine vollständige Bankauskunft von einer anerkannten, sogenannten „established“ Bank erforderlich. Diese ist direkt an die MFSA zu richten.

4. Directors

Eine beglaubigte Kopie des Ausweises des Directors ist im Falle einer natürlichen Person als Director vorzulegen. Bei einer juristischen Person als Director bedarf es der oben bei 3.1 genannten Dokumente.

5. Zusätzliche Auskünfte

Gegebenenfalls können zusätzliche Auskünfte von jedem Director und Anteilseigner angefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis.

Corporate Service-Spezialisten

Unsere Erfahrung in Malta macht uns zum bevorzugten Partner für deutschsprachige Mandanten, denen wir in ihrer Muttersprache einen komfortablen Zugang zum maltesischen Markt bieten.