Gesellschaftsgründung und Corporate Services

Zivilrechtlich organisierte, haftungsbeschränkte Gesellschaften sind die mit Abstand häufigsten auf Malta gegründeten Firmen. Diese können als Aktiengesellschaft oder als private Limited gegründet werden. Eine solche Gesellschaft kann von den Aktionären oder deren „authorised agent“ zur Eintragung angemeldet werden. Wir bei Dr. Kresse International können uns um alle anfallenden Formalitäten für unsere Mandanten kümmern.

Die Zustimmung des Unternehmensregisters ist vor der eigentlichen Gesellschaftsgründung notwendig. Diese wird erteilt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind. Wird die Gesellschaft in bestimmten Geschäftsbereichen tätig, wie etwa dem Internet-Glücksspiel oder dem Finanzdienstleistungssektor, so ist eine Lizenz von der MGA (Malta Gaming Authority) oder der MFSA (Malta Financial Services Authority) einzuholen. Diese wird bei Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen erteilt.

Im Finanzdienstleistungsbereich ist eine Lizenz erforderlich, wenn das Unternehmen als Kreditinstitut, Versicherung, Anlagevehikel oder Treuhandanbieter agiert.

Maltesische Gesellschaftsformen

Auf Malta gibt es viele verschiedene Gesellschaftsformen. Um die wesentlichen zu nennen:

  • Sole Proprietorship (Einzelunternehmen)
  • Partnership (Gesellschaft Bürgerlichen Rechts)
  • Cooperative (Genossenschaft)
  • Limited Liability Company - private or public (GmbH oder Aktiengesellschaft)
  • Branch of an Overseas Company (Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft)
  • Protected Cell Companies/Incorporated Cell Companies/Recognised Incorporated Cell Companies – in der Regel im Fond- und im Versicherungsbereich angewendet
  • SICAV - Société d’investissement à capital variable – (offene Investmentgesellschaft)
  • Trust (Treuhandgesellschaft)
  • Foundation (Stiftung)

Das maltesische Gesellschaftsrecht folgt dem Leitbild des geschriebenen Rechts, nicht dem des richterrechtlich gebildeten common law. Der Companies Act von 1995 hat für privatwirtschaftliche Unternehmen ein neues System unter Aufsicht der Unternehmensregisters ("Registrar of Companies") aufgestellt.

Die private Malta Limited

Die am weitesten verbreitete Gesellschaftsform ist die „private limited liability company“, auch schlicht (Malta-)Limited genannt.

Gute Gründe für die Malta-Limited

Abhängig von den geschäftlichen Interessen eines Mandanten gibt es verschiedene Aspekte, die für die Gründung einer Malta-Limited sprechen:

  • Die Malta-Limited hat ein Mindest-Stammkapital von 1.200 €, von denen nur 20 % als Geldeinlage aufgebracht werden müssen
  • Der Gründungsprozess in Malta ist kurz, die Gründungskosten sind niedrig
  • Beim Gründungsprozess ist eine persönliche Anwesenheit in Malta nicht erforderlich, wir können als Ihr Stellvertreter agieren
  • Malta erhebt keine Quellensteuer auf Gewinnausschüttungen. Weiterhin gibt es keine "Stempelsteuer“ bei Anteilsübertragung und keine gesetzlichen Vinkulierungsvorschriften. Dividenden können ohne Einschränkung ins Ausland gezahlt werden.
  • Malta hat ein sehr effizientes Steuerrückerstattungssystem und volle Steuerfreiheit für Beteiligungs-Holdinggesellschaften
  • Höchste Standards im Datenschutz
  • Die Jahresversammlung und andere Gesellschafterversammlungen können außerhalb von Malta abgehalten werden

Voraussetzungen für eine Gesellschaftsgründung

Anteilseigner

Eine Gesellschaft hat normalerweise mindestens zwei Anteilseigner, jedoch ist die Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft unter bestimmten Umständen ebenfalls möglich.

Sowohl Privatpersonen als auch Gesellschaften können Anteilseigner einer Gesellschaft sein.

Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft darf auf jede ausländische Währung lauten. Es besteht jedoch ein Mindeststammkapital von 1.165 €, das regelmäßig auf 1.200 € oder 1.500 € aufgerundet wird.

Mindestens 20 % des Stammkapitals müssen als Geldeinlage erbracht werden. Dieser Betrag muss auf ein „Gründungsgesellschafts“-Bankkonto einer lokalen Bank eingezahlt werden.

"Directors"

Das "Board of Directors" kann sich sowohl aus Ausländern wie auch aus Ortsansässigen zusammensetzen. Die Gesellschaft muss mindestens einen Director haben. Es ist ratsam, dass die Gesellschaft einen Director mit Wohnsitz in Malta hat. Es ist die Pflicht eines Directors, sicherzustellen, dass der Company Secretary das notwendige Wissen und die Erfahrung hat, um dieser Funktion gerecht zu werden.

"Company Secretary"

Eine Gesellschaft muss einen Company Secretary bestellen, der dafür verantwortlich ist, die Geschäftsbücher zu führen. Nicht zulässig ist:

  • Als Company Secretary den alleinigen Director zu bestellen, es sei denn es handelt sich um eine sogenannte "private exempt company"
  • Als alleinigen Director eine juristische Person zu bestellen, deren alleiniger Director auch ihr Company Secretary ist

Wir übernehmen für unseren internationale Mandanten als ortsansässige Kanzlei Directorship- sowie Company Secretary-Funktionen im Einzelfall und nach Absprache.

Registered Office – Eingetragene Niederlassung

Jede Gesellschaft mit Sitz in Malta benötigt eine eingetragene Niederlassung in Malta. Wir bieten den Mandanten die notwendige Registered Office Errichtung an.

Meetings – Gesellschafterversammlungen

Zusätzlich zu jeder anderen abgehaltenen Versammlung der Gesellschafter muss eine Jahreshauptversammlung abgehalten werden.

Company Returns – Jahresabschlüsse

Annual Returns bzw. Jahresabschlüsse müssen jährlich eingereicht werden. Sie sind beim Registrar of Companies zusammen mit einer Gebührenzahlung, die von der Höhe des Stammkapitals abhängt, einzureichen. Wir bieten die Anfertigung und Einreichung von Jahresabschlüssen an.

Accounting – Führen der Geschäftsbücher

Die Geschäftsbücher müssen nach den Vorgaben des Companies Act 1995 geführt werden. Das erfordert, dass die Geschäftsbücher die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft wiedergeben und einen ordnungsgemäßen Überblick über die geschäftlichen Aktivitäten geben.

Die Financial Statements müssen von einem zugelassenen Auditor geprüft werden. Die testierten Abschlüsse sind die Grundlage der Steuererklärung.

Unser Beratungsarm, KME Consulting, bietet Buchführungs-, Steuerberatungs- und Auditor-Dienstleistungen an in Zusammenarbeit mit einer zugelassenen maltesischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die zu unserem Netzwerk gehört.

Voraussetzungen für die Eintragung der Gesellschaft

Die folgenden Auskünfte und Nachweise sind für die Eintragung einer Gesellschaft auf Malta erforderlich:

  • 1. Der Gesellschaftsname

Dem Registrar of Companies müssen drei Namen in der bevorzugten Reihenfolge unterbreitet werden, so dass dieses einen zulässigen Namen aussuchen kann

  • 2. Gesellschaftszweck

Details der hauptsächlichen geschäftlichen Betätigung (Gesellschaftszweck) müssen angegeben werden, um sie auf der Gründungsurkunde aufzuführen.

  • 3. Anteilseigner
  • 3.1 Anteilseigner aus der EU

Ist der Anteilseigner eine natürliche Person, wird eine beglaubigte Kopie seines Ausweises benötigt.

Handelt es sich beim Anteilseigner um eine juristische Person, werden folgende Nachweise benötigt:

  • Eine beglaubigte Kopie der Gründungsurkunde und die aktuelle Version des Gesellschaftsvertrages oder
  • Ein sogenanntes Good-Standing-Zertifikat der Gesellschaft oder die Urkunde der Registereintragung

3.2 Anteilseigner von außerhalb der EU

Neben den obigen Nachweisen ist zusätzlich eine vollständige Bankauskunft von einer anerkannten, sogenannten „established“ Bank erforderlich. Diese ist direkt an die MFSA zu richten.

  • 4. Directors

Eine beglaubigte Kopie des Ausweises des Directors ist im Falle einer natürlichen Person als Director vorzulegen. Bei einer juristischen Person als Director bedarf es der oben bei 3.1 genannten Dokumente.

  • 5. Zusätzliche Auskünfte

Gegebenenfalls können zusätzliche Auskünfte von jedem Director und Anteilseigner angefordert werden, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis.

Voraussetzungen, um ein Bankkonto auf Malta zu eröffnen

Normalerweise benötigen Sie für Banken, neben gegebenenfalls angeforderten anderen Auskünften, folgende Dokumente:

  • Ein ordnungsgemäß ausgefülltes „Know-Your-Client“-Selbstauskunftsformular
  • Einen Kontoeröffnungsantrag
  • Eine Kopie der Gründungsurkunde und des Gesellschaftsvertrages sowie eine beglaubigte Kopie der Registereintragung
  • Ausweisdokumente aller Directors, Nutznießer und Secretaries (für die Bestätigung der Adresse von nicht ortsansässigen Directors, Bevollmächtigten sowie Anteilseignern kann eine beglaubigte Kopie einer Stromabrechnung angefordert werden)
  • Bankreferenzen für alle Directors, Bevollmächtigte und Nutznießer

Warum Kresse International als Partner für Ihr Business?

Wir bieten umfassende, multidisziplinären Services für unsere internationale, vornehmlich deutschsprachige Mandantschaft an. Dieser umfasst:

  • Beratung in deutscher Sprache, welche Gesellschaftsform die richtige für Ihre Zwecke ist
  • Individuelle Ausfertigung der Gesellschaftsverträge, um Ihren spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden
  • Vertretung auf Malta während des Gründungsprozesses und bei Firmenführung
  • Steuerliche Beratung im Bereich von Income Tax, VAT (Mehrwertsteuer) und internationaler Steuer (Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Buchführung, Steuern und Auditing über unser KME (Kresse Malta Experts) Netzwerk
  • Rechts- und Businessberatung in allen mit der Firmengründung und Verwaltung zusammenhängenden Fragen

Als deutscher Rechtsanwalt (zugelassen bei Rechtsanwaltskammer Berlin) hat Dr. Kresse in 2013 die Zulassung des Maltesischen Justizministeriums erhalten, in Malta als Anwalt zu praktizieren, ohne allerdings in Malta vor Gericht zu vertreten.