Malta Steuern: Das neue Modell der Gruppen-Steuerkonsolidierung
Oct2020

Malta Steuern: Das neue Modell der Gruppen-Steuerkonsolidierung

27 October 2020
Steuereinheit zahlt direkt nur 5%, Cash Flow gestärkt

Eine in Malta ansässige Holding-Muttergesellschaft mit einer oder mehreren Tochtergesellschaften in Malta hat seit diesem Jahr (Veranlagungsjahr 2020) die Möglichkeit, eine Steuereinheit zur Konsolidierung der Unternehmenssteuern der Gruppe zu bilden und direkt den Steuersatz von lediglich 5% auf die für die Gruppe fälligen Unternehmenssteuern abzuführen.

Dieses neue Modell der Steuerkonsolidierung, eingeführt mit Legal Notice 110 von 2019, ist branchenunabhängig anwendbar auf in Malta registrierte Gesellschaften und führt zu einer erheblichen Abwicklungsvereinfachung und zu deutlichen Cash Flow Vorteilen.

Bisheriges Modell: 'Tax Refund'

Bisher galt in Malta ausschließlich das Steuerrückerstattungsmodell ('Tax Refund'). Dabei zahlt die operative Tochtergesellschaft ('Trading') eine Einkommensteuer von 35% und die Muttergesellschaft (Holding) erhält im Regelfall die Rückerstattung von 6/7, demnach 30% zahlt die operative Tochtergesellschaft ('Trading') eine Einkommensteuer von 35%. Es verbleibt mithin eine Körperschaftsbesteuerung von 5 % auf Unternehmensebene.

Bei dem Tax Refund Verfahren kam es in letzter Zeit teilweise zu Verzögerungen bei der Abwicklung aufgrund der großen Anzahl der zu bearbeitenden Fälle.

Neu: Die Fiscal Unit (Steuereinheit)

Das Modell zur Gruppen-Steuerkonsolidierung tritt ab 2020 neben das bisherige Steuerrückerstattungsmodell und wird wesentliche Effizienz-Vorteile bringen. Es ersetzt dieses nicht, bietet aber bei der regulären maltesischen „Holding-Trading Struktur“ eine vereinfachte und schnellere Steuerabwicklung.

Wenn die Muttergesellschaft die Möglichkeit der Bildung eine Steuereinheit wählt, wird jede Tochtergesellschaft ein Mitglied der Steuereinheit. Die Tochtergesellschaften werden ab diesem Zeitpunkt als 'transparent entities' innerhalb der Steuereinheit bezeichnet.

Sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie der daraus resultierende Gewinn der 'transparent entities' werden direkt der Muttergesellschaft zugerechnet. Dies führt zu einer einheitlichen Berechnung und Besteuerung des gesamten steuerpflichtigen Einkommens der Steuereinheit.

Durch die neuen Vorschriften ist eine Gesellschaft, die Mitglied einer Steuereinheit ist, nicht mehr dazu verpflichtet, die Einkommensteuer von 35% zu zahlen, die zu einem späteren Zeitpunkt ganz oder teilweise von ihren Gesellschaftern zurückgefordert werden könnte. Vielmehr wird die der Gesellschaft zustehende Steuerrückerstattung bei der Berechnung der endgültigen Steuerschuld der Steuereinheit berücksichtigt und vom Hauptsteuerzahler dieser Einheit beglichen. Dieser attraktive konsolidierte Steuersatz kommt auch dann zur Anwendung, wenn die Mitglieder der steuerlichen Einheit die Dividenden nicht ausschütten.

Dies hat zur Folge, dass der Gewinn der gesamten steuerlichen Einheit zu dem niedrigen Steuersatz von 5 % besteuert wird.

Die Holding als 'main tax payer'

Die Bildung einer Steuereinheit hat zur Folge, dass die Muttergesellschaft zum Hauptsteuerzahler wird und alle Rechte und Pflichtigen gemäß dem „Income Tax Act“ der Steuereinheit auf sie übergehen.

Hauptsteuerzahler können in Malta ansässige Gesellschaften, maltesische Zweigstellen ausländischer Gesellschaften, die in Malta tätig sind sowie von 'Malta Trusts' oder Stiftungen (Foundations) sein, die nach dem 'Income Tax Act' als Gesellschaften behandelt werden.

Zunächst hat die hauptsteuerpflichtige Muttergesellschaft das Inland Revenue Department über die Entscheidung der Bildung einer Steuereinheit zu informieren.

Weiterhin besteht für die hauptsteuerpflichtige Muttergesellschaft die Pflicht zur Anfertigung von jährlichen Bilanzrechnungen, sowie Gewinn- und Verlustrechnungen für jede Gesellschaft, die Mitglied der Steuereinheit ist. Die Rechnungen sind abschließend von einem Wirtschaftsprüfer (Auditor) zu überprüfen. Ferner hat die Muttergesellschaft eine konsolidierte Steuererklärung zu erstellen und einzureichen.

Voraussetzungen der Fiscal Unit

Damit eine Steuereinheit zur Konsolidierung der Unternehmenssteuern gebildet werden kann, hat die Muttergesellschaft ihren Sitz in Malta zu haben. Zudem müssen alle Gesellschaften dasselbe Geschäftsjahr haben. Darüber hinaus muss es sich bei allen Gesellschaften um in Malta registrierte Gesellschaften handeln.

Weiterhin muss die Muttergesellschaft mindestens zwei der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • 1. 95 % der Anteile an der Tochtergesellschaft halten;
  • 2. Einen Anspruch auf mindestens 95 % der Gewinnbeteiligung haben;
  • 3. Bei Liquidierung - Anspruch auf 95 % des Vermögens haben