UK: Non-Dom Tax Reform
Jul2025

UK: Non-Dom Tax Reform

08 July 2025
Wie Malta profitiert und warum Sie einen Umzug nach Malta in Betracht ziehen sollten

UK – bisher galt ein sehr unternehmerfreundliches Steuersystem. Ab dem 6. April 2025 wurde das britische "Non-Dom"-Steuersystem abgeschafft. Durch die Reform dieses Steuersystems gelten die mit dem Non-Dom Status einhergehenden Steuervorteil ebenfalls als abgeschafft. Viele Unternehmer, die diesen Non-Dom Status genutzt haben, ergreifen die Flucht, um sich vor einer Besteuerung ihres ausländischen Einkommens im Vereinigten Königreich zu schützen. Erste Anlaufstelle ist dabei der kleine Inselstaat Malta. Englisch als Amtssprache, Sonne, Meer, Unternehmerfreundlichkeit und gute Flugverbindungen in nahezu jede europäische Hauptstadt. 

I. Der Non-dom Status
Der Begriff "Non Dom" (kurz für „Resident, but Non-Domiciled") bezeichnet einen besonderen steuerlichen Status, der in einigen Ländern für ausländische Personen vorgesehen ist, die zwar in einem Land leben, aber dort keinen permanenten steuerlichen Lebensmittelpunkt begründen. Permanent in diesem speziellen steuerlichen Kontext bedeutet nicht, dass Sie nicht dauerhaft Ihren Lebensmittelpunkt in dem Land haben dürften, sondern, dass Sie in Zukunft beabsichtigen auch wieder wegzuziehen. Wann dieser Wegzug stattfinden soll, ist jedoch nicht näher geregelt. Erfüllt eine Person die Voraussetzungen für die Erlangung dieses Status, kann sie von steuerlichen Vorteilen profitieren. Mithin wurde diese Regelung in erster Linie also von vermögenden Privatpersonen oder Unternehmern genutzt, die Einkommen aus ausländischen Staaten beziehen. Durch den Non-Dom Status konnten sie ihre ausländischen Einkünfte und Kapitalerträge (Welteinkommen) aus der britischen Besteuerung ausnehmen, solange diese Gelder nicht ins Land eingeführt worden sind. Kurz gesagt, Einkünfte jeglicher Art, welche außerhalb des Vereinigten Königreichs erwirtschaftet und nicht ins UK transferiert wurden, unterlagen nicht dem britischen Steuersystem und konnten in Staaten mit niedrigerer Steuerbelastung versteuert werden. 

II. Welche Auswirkung hat die Steuerreform?
Mit der Abschaffung des Non-Dom Steuersystems, wird ein rein auf Ansässigkeit basiertes Steuersystem eingeführt, bei dem die Steuerpflicht auf das Welteinkommen ab dem ersten Tag der Steueransässigkeit im Vereinigten Königreich begründet wird.

Eine Ausnahme gilt hierbei für die „Übergangsregeln“, das sog. FIG-Regime (Foreign Income and Gains), das am 6. April 2025 eingeführt worden ist. Dabei fällt die Steuer auf ausländische Einkünfte und Gewinne die ersten vier Jahre der Steueransässigkeit im Vereinigten Königreich nicht an. Nach Ablauf dieser Frist greift dann die oben beschriebene Steuerpflicht. Diese Regelung richtet sich jedoch nur an Personen, die nach dem Stichtag der Einführung des FIG-Regime ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich begründet haben. 

Sofern Sie jedoch bereits im Vereinigten Königreich wohnhaft sind oder zwar neuen Wohnsitz im Vereinigten Königreich begründen, aber in den letzten 10 Jahren zuvor einen Wohnsitz in UK innehatten, können Sie von dieser Übergangsregelung keinen Gebrauch machen. 

Wenn Sie dennoch das UK nicht verlassen möchten, kommen für Sie unter anderem das Rebasing und TRF in Betracht.

  • Rebasing (Capital Gains Tax Rebasing): Dabei werden bestehende ausländische Vermögenswerte wie Aktien oder Immobilien, die vor dem 5. April 2017 erworben wurden und nach dem Stichtag des 6. April 2025 verkauft werden, steuerlich auf ihren Marktwert vom 5. April 2017 zurückgesetzt. Das folgende Beispiel soll die hiesige Steuerersparnis verdeutlichen:

1.    Sie haben 2010 Aktien im Wert von 100.000 £ erworben. 
2.    Der Wert der Aktien ist am 5.April 2017 mit 200.000 £ bewertet.
3.    Sie verkaufen die Aktien für 300.000 £ im Juli 2025

  • Sofern die Anwendung des „Rebasing“ nicht angewendet wird, müssten Sie die Wertsteigerung in Höhe von 200.000 £ (300.000 £ - 100.000 £) in UK versteuern.
  • Mit der Rebasing Möglichkeit müssen Sie lediglich die Differenz zwischen der Wertsteigerung sowie dem Verkaufserlös in Höhe von 100.000 £ (300.000 £ - 200.000 £) versteuern. Was einen deutlichen steuerlichen Vorteil bietet. 

 

  • Temporary Repatriation Facility (TRF): Hiermit werden die bereits im Ausland bestehenden unversteuerten Einkünfte oder Gewinne zu einem Pauschalsteuerbetrag in Höhe von 12% (später dann 15 % sofern im Jahr 2027-2028 transferiert wird) in das Vereinigte Königreich transferiert.

Die beiden Varianten zeigen deutlich, dass der Gesetzgeber in UK den Status des unversteuerten Welteinkommens gänzlich abschaffen möchte und lediglich Steuererleichterungen bietet und die zuvor bestehende vollkommene Steuerfreiheit ablöst.   

III. Wie können Sie Ihr Vermögen schützen?
Trotz der Versuche, die Unternehmer und vermögenden Personen von der Steuerpolitik zu überzeugen, verzeichnete der britische Fiskus bis April 2025 einen signifikanten Kapitalabfluss sowie auch Verkaufseinbußen von Luxusimmobilien. 

Sofern Sie die Übergangsregelungen des oben dargestellten FIG-Regime nicht nutzen können oder wollen, haben Sie die Möglichkeit, den Wohnsitz in ein anderes Land zu verlegen, um den steuerlichen Nachteilen zu entkommen.

MALTA – Eine interessante Alternative 
Ein attraktives Ziel kann für Sie dabei Malta sein, da der erstmals im Vereinigten Königreich etablierte Non-Dom Status auf Malta in derzeitiger Form weiter fortbesteht. 

Zudem sprechen auch folgende weitere Punkte für Malta:

Weltweite Einkünfte bleiben steuerfrei
Personen mit Non-Dom-Status in Malta sind von der maltesischen Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte befreit, solange diese nicht in Malta remittiert (d.h. ins Land eingeführt) werden. Dies umfasst Einkünfte aus Dividenden, Zinsen und Kapitalgewinnen aus dem Ausland.

Günstige Unternehmensbesteuerung
Malta bietet zudem eine konsolidierte Körperschaftsteuer von 5 %, sofern Sie eine Fiscal Unit, bestehend aus einer Muttergesellschaft (Holding) und mindestens einer Tochtergesellschaft (Trading), die für Ihre geschäftlichen Aktivitäten aufgesetzt werden. Dies macht Malta zu einem attraktiven Standort für Holdinggesellschaften und internationale Geschäftsaktivitäten, insbesondere im Rahmen der EU. 

Keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer
Malta erhebt keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer, was den Non-Dom-Status besonders attraktiv für Nachlassplanung und Vermögensübertragung macht.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, den Non-Dom Status in Malta zu erreichen. Dies erfordert insbesondere folgende Voraussetzungen:

•    Nachweis eines gültigen Wohnsitzes in Malta
•    Erfüllung der Mindestaufenthaltsanforderungen
•    Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
•    Einhaltung der maltesischen Steuer- und Meldepflichten
•    Notarielle Dokumentation der späteren Wegzugsabsicht

Wenden Sie sich direkt an das Team von Dr. Kresse International, indem Sie unser Kontaktformular verwenden. 

 

Co-authored by Dipl.-Jur. Pawel Szczepanik, LL.B.