Neue Möglichkeit zur Auflösung inaktiver maltesischer Gesellschaften – die „Simplified Dissolution Procedure“
Oct2025

Neue Möglichkeit zur Auflösung inaktiver maltesischer Gesellschaften – die „Simplified Dissolution Procedure“

31 October 2025

Viele internationale Unternehmer haben in den vergangenen Jahren maltesische Gesellschaften gegründet – oft auch aus steuerlichen oder strukturellen Gründen. Doch nicht alle diese Firmen  bleiben langfristig aktiv.
Wer seine Gesellschaft in Malta schließen möchte, hatte bisher nur zwei relativ aufwendige Wege: die Liquidation oder das Strike-Off-Verfahren durch das Malta Business Registry (MBR).
Seit 2025 gibt es nun eine dritte, vereinfachte Variante, die für viele inaktive Firmen interessant ist: das Simplified Dissolution Procedure.

1. Klassische Liquidation („Voluntary Winding Up“)

Die freiwillige Liquidation ist das traditionelle Verfahren zur Beendigung einer maltesischen Gesellschaft nach dem Companies Act (Cap. 386, Art. 265 ff.).
Hierbei beschließen die Gesellschafter die Auflösung, und ein Liquidator wird bestellt, der sämtliche Vermögenswerte veräußert, Verbindlichkeiten begleicht und die Gesellschaft formell beendet.
Dieses Verfahren ist rechtssicher, aber relativ kosten- und zeitintensiv – insbesondere, wenn die Gesellschaft schon lange keine Tätigkeit mehr ausübt.

2. Strike-Off („Defunct Company Procedure“)

Nach Artikel 325 des Companies Act kann das Registry of Companies (MBR) eine Gesellschaft von Amts wegen („ex officio“) löschen, wenn sie offenbar nicht mehr aktiv ist.
Das Verfahren wird häufig dann angewendet, wenn keine Jahresmeldungen mehr eingereicht oder Gebühren nicht bezahlt wurden.
Ein Director, Company Secretary oder auch ein autorisierter Company Service Provider kann den Registrar über die Inaktivität informieren.
Das Strike-Off-Verfahren ist ein administrativer Schritt, aber nicht für jede Gesellschaft geeignet – etwa dann nicht, wenn noch Vermögenswerte oder offene Verbindlichkeiten bestehen.

3. Neu seit July 2025: Das Simplified Dissolution Procedure (Art. 214A Companies Act)

Mit dem Act XVIII of 2025 hat Malta das neue „Simplified Dissolution Procedure“ eingeführt – ein vereinfachtes Verfahren, um inaktive, schuldenfreie Gesellschaften schnell und kostengünstig aufzulösen.

Voraussetzungen unter anderem:

  • Die Gesellschaft besteht seit mindestens 6 Monaten.
  • In den letzten 6 Monaten vor Antrag: keine Geschäftstätigkeit, keine Namensänderung, keine Mitarbeiter (außer Directors/Officers), keine ausstehenden Registergebühren-/strafen oder fehlende Einreichungen.
  • Es bestehen keine Vermögenswerte oder Schulden.
  • Der Antrag wird von allen Directoren gemeinsam gestellt – kein Liquidator erforderlich.

Damit bietet Malta erstmals eine rechtssichere und einfache Alternative zur klassischen Liquidation, insbesondere für Gesellschaften, die längst stillgelegt wurden oder sonst inaktiv sind.
Das Verfahren ist deutlich günstiger, schneller und verursacht weniger Verwaltungsaufwand – und gut geeignet für Unternehmer, deren Firma zwar formal noch im Register steht, aber längst keine wirtschaftliche Funktion mehr erfüllt.