Neues EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ab Mitte Oktober 2025
Oct2025

Neues EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) ab Mitte Oktober 2025

17 October 2025
Kontrollen für Nicht-EU-Bürger, die den Schengen-Raum verlassen

Das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES), das seit dem 12. Oktober 2025 in Betrieb ist, ist ein automatisiertes Grenzkontrollsystem für Nicht-EU-Bürger, die für einen kurzfristigen Aufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) in den Schengen-Raum einreisen oder diesen verlassen.

Es gilt für alle Außengrenzen des Schengen-Raums, einschließlich Luft-, Land- und Seegrenzen, und ersetzt die herkömmliche Passstempel durch eine elektronische Registrierung der Ein- und Ausreisen. Das System erfordert die Erfassung biometrischer Daten (Foto und Fingerabdrücke) und zielt darauf ab, die Grenzsicherheit zu verbessern, Überziehungen der Aufenthaltsdauer zu verhindern und die Grenzverfahren zu straffen.

Die Daten werden sicher gespeichert und sind unter strengen Auflagen für die Grenzbehörden zugänglich, wodurch eine einheitliche und genaue Verfolgung von Kurzaufenthalten an allen Außengrenzen des Schengen-Raums gewährleistet ist. Das System wird schrittweise eingeführt und soll bis zum 10. April 2026 voll funktionsfähig sein.

Nicht anwendbar für Reisen innerhalb des Schengen-Raums

Reisen innerhalb des Schengen-Raums, wie beispielsweise die Fährverbindung zwischen Valletta (Malta) und Pozallo (Sizilien, Italien), werden jedoch anders behandelt. Als Grenzübergang innerhalb von Schengen unterliegt diese Verbindung nicht dem EES-Verfahren. Es finden keine routinemäßigen Pass- oder Einreisekontrollen statt, und weder bei der Abreise noch bei der Ankunft wird eine biometrische oder elektronische Registrierung durchgeführt. Im Gegensatz dazu unterliegen Reisen nach oder von Malta über die Außengrenzen des Schengen-Raums - beispielsweise Flüge in Nicht-Schengen-Länder oder Fährverbindungen zu Zielen wie Tunesien den EES-Anforderungen, einschließlich der biometrischen Registrierung und der elektronischen Einreise-/Ausreiseregistrierung. Diese Unterscheidung unterstreicht die unterschiedlichen Behandlung von internen und externen Schengen-Grenzen im Rahmen der EES.