Holdings zwischen Deutschland und Malta
Dec2025

Holdings zwischen Deutschland und Malta

04 December 2025

Holdings zwischen Deutschland und Malta: Wachstumschancen nutzen, steuerliche Risiken vermeiden

Wenn Unternehmen europäisch denken, stehen früher oder später strukturelle Fragen im Raum: Wie lassen sich Beteiligungen so organisieren, dass sie den Marktzugang erleichtern, internationale Investoren anziehen und steuerliche Belastungen reduzieren – ohne die Rechtssicherheit zu gefährden?

Eine häufig gewählte Option ist die Etablierung einer Holdingstruktur in einem EU-Mitgliedstaat mit attraktiven Rahmenbedingungen. Malta gehört seit Jahren zu den bevorzugten Jurisdiktionen, wenn es um Beteiligungsmanagement innerhalb der Europäischen Union geht.

Doch der Weg dahin ist anspruchsvoll. Die Kombination aus Wegzug eines Gesellschafters aus Deutschland, Umstrukturierungen im Beteiligungsbesitz und der Gründung einer ausländischen Holding führt in ein rechtliches Hochrisikofeld. Wer hier nicht präzise plant, riskiert gravierende steuerliche Konsequenzen.

Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist einer der zentralen Stolpersteine. Bei einer Verlagerung des Wohnsitzes kann Deutschland einen fiktiven Veräußerungsgewinn besteuern – selbst wenn kein Verkauf stattfindet und dem Unternehmer keinerlei Liquidität zufließt.

Ebenso droht eine Entstrickungsbesteuerung, wenn Deutschland infolge von Umstrukturierungen das Besteuerungsrecht an stillen Reserven verliert.

Zudem ist sicherzustellen, dass die ausländische Holding tatsächlich im Ausland geleitet wird. Andernfalls bleibt das deutsche Besteuerungsrecht bestehen, weil der Ort der Geschäftsleitung weiterhin in Deutschland angenommen wird.

An dieser Stelle zeigt sich, woran internationale Gestaltungen scheitern: nicht an der Idee, sondern am Detail. Eine wirtschaftliche Begründung für die neue Struktur muss belastbar dokumentiert werden. Substanzanforderungen im Ausland – etwa physische Präsenz, lokale Geschäftsleitung und funktionsbezogene Tätigkeiten – sind zwingend einzuhalten. Und der zeitliche Ablauf aller Maßnahmen muss so gewählt werden, dass keine steuerlichen Tatbestände ausgelöst werden, bevor die Struktur vollständig steht.

Richtig umgesetzt dagegen bietet eine solche europäische Holdingstruktur enorme Vorteile: bessere Kapitalisierungsfähigkeit, vorteilhafte Dividenden- und Exitbesteuerung, Schutz von Vermögenswerten und langfristig planbare Wachstumsoptionen für Unternehmen, die ihren Markt nicht mehr allein in Deutschland sehen.

Für Unternehmer und ihre Berater gilt daher: Der Schritt ins europäische Holding-Design ist ein strategischer Meilenstein – jedoch keiner, den man ohne spezialisierte Begleitung gehen sollte. Wer hier auf Standardrezepte setzt oder erst kurz vor dem Wegzug einen Berater einbindet, gefährdet das eigene Vermögen. Wer hingegen frühzeitig professionell plant, schafft sich einen echten Wettbewerbsvorteil im europäischen Markt.

Wir bei Kresse International Group begleiten Mandanten, die genau diese Weichen stellen, und haben folgende Erfahrung gemacht: Die größten Risiken und im positiven Fall Chancen entstehen nicht erst nach dem Umzug, sondern in der Konzeptionsphase davor.

Wenn Sie als Berater Mandanten betreuen, die international expandieren wollen, oder selbst als Unternehmer über solche Schritte nachdenken, lohnt sich ein professioneller Austausch - frühzeitig und auf Augenhöhe. Schreiben Sie uns unter [email protected]. Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren ein erstes kostenfreies Online-Beratungsgespräch.