Lizenzierung als CASP: Wählen Sie Malta als Ihr Sprungbrett für das EU-weite Passporting von Krypto-Dienstleistungen
Die Übergangsphase unter der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) endet am heutigen 1. Juli 2026. Ab diesem Datum müssen Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen anbieten, eine Zulassung als MiCAR-konformer Krypto-Dienstleister (Crypto-Asset Service Provider, kurz: CASP) vorweisen, um ihre Services weiterhin innerhalb der Europäischen Union erbringen zu dürfen.
Es wird erwartet, dass das Ende dieser Übergangsfrist zu erheblichen strukturellen Veränderungen im EU-Kryptosektor führen wird. Nicht autorisierte Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (Virtual Asset Service Providers, kurz: VASPs) werden aus dem Markt ausscheiden. Die mit diesen Anbietern bestehenden Kundenbeziehungen werden in der Folge entweder beendet oder auf eine – derzeit noch geringe – Anzahl bereits lizenzierter CASPs übertragen.
Wir von der KRESSE Group bieten Krypto-Dienstleistern umfassende Services – von der Unternehmensgründung und der Begleitung beim MFSA-Lizenzierungsverfahren über die Bereitstellung von Schlüsselfunktionen (wie Compliance, HR und MLRO) bis hin zu Rechts- und Buchhaltungsdienstleistungen.
Nachfolgend finden Sie einen Leitfaden für Ihre nächsten Schritte in Malta zur Erlangung einer CASP-Lizenz.
Leitfaden zur CASP-Lizenzierung in Malta: Ein umfassender Überblick
Mit der Umsetzung der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCAR) hat Malta seine Position als führender Rechtsraum für Krypto-Dienstleister (CASPs) weiter gefestigt. Auf Basis jahrelanger Erfahrung mit dem wegweisenden VFA-Gesetz bietet die Malta Financial Services Authority (MFSA) einen hochentwickelten, klaren und robusten Regulierungsweg für Unternehmen, die in der gesamten Europäischen Union agieren möchten.
1. Den Anwendungsbereich verstehen: Was ist ein CASP?
Unter MiCAR ist ein CASP jede juristische Person, deren Tätigkeit in der professionellen Erbringung einer oder mehrerer Krypto-Dienstleistungen für Dritte besteht.
Diese Dienstleistungen umfassen:
· Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Assets.
· Betrieb einer Handelsplattform für Krypto-Assets.
· Tausch von Krypto-Assets gegen Geldbeträge oder andere Krypto-Assets.
· Ausführung von Aufträgen im Namen von Kunden.
· Platzierung von Krypto-Assets sowie die Annahme und Übermittlung von Aufträgen.
· Anlageberatung und Portfolioverwaltung in Bezug auf Krypto-Assets.
2. Lizenzkategorien & Kapitalanforderungen
Die MFSA teilt CASPs basierend auf der Komplexität und dem Risiko der erbrachten Dienstleistungen in drei primäre Klassen ein:
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Klasse |
Mindestkapital |
Abgedeckte Dienstleistungen |
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Klasse 1 |
50.000 € |
Anlageberatung, Annahme und Übermittlung von Aufträgen sowie Auftragsausführung. |
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Klasse 2 |
125.000 € |
Alle Dienstleistungen der Klasse 1 plus Portfolioverwaltung und Platzierung (ohne feste Übernahmeverpflichtung). |
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Klasse 3 |
150.000 € |
Handel auf eigene Rechnung, Verwahrung und der Betrieb einer Handelsplattform. |
3. Kernanforderungen für die Zulassung
Um eine Lizenz zu erhalten, fordert die MFSA den Nachweis von wirtschaftlicher Substanz vor Ort und hat hohe Anforderungen an die Unternehmungsführung:
· Juristische Person: Der Antragsteller muss eine in Malta gegründete juristische Person sein.
· Unternehmenssitz („lokale Substanz“): Eine physische Präsenz in Malta ist zwingend erforderlich. Dies umfasst die lokale Geschäftsführung sowie Personal von Schlüsselfunktionen (Compliance, Risk, MLRO), die die Kriterien der persönlichen und fachlichen Eignung („fit and proper“) erfüllen.
· Unternehmensführung: Solide interne Kontrollmechanismen, eine klare Organisationsstruktur sowie wirksame Risikomanagement-Richtlinien.
· IKT- & Cyber-Resilienz: Vollständige Übereinstimmung mit dem Gesetz über die digitale operative Resilienz im Finanzsektor (DORA), um die Sicherheit und Belastbarkeit der Systeme zu gewährleisten.
4. Das Zulassungsverfahren der MFSA
Das Verfahren gliedert sich in drei klare Phasen:
Phase 1: Vorbereitungsphase
· Absichtserklärung: Einreichen einer vorläufigen Beschreibung des Geschäftsmodells.
· Erstgespräch: Ein obligatorisches Treffen mit der MFSA, um das Vorhaben zu besprechen und etwaige unmittelbare Hindernisse („Blocker“) zu identifizieren.
· Rechtsgutachten: Ein maltesischer Rechtsanwalt mit Zulassung (warranted lawyer) muss bestätigen, dass die geplante Tätigkeit in den Anwendungsbereich für CASPs fällt.
Phase 2: Vorzulassungsphase
· Vollständiger Antrag: Einreichung der kompletten Unterlagen, einschließlich des Businessplans, einer dreijährigen Finanzprognose und der persönlichen Fragebögen aller Schlüsselpersonen.
· Prüfung der Zuverlässigkeit und Fachkunde: Umfassende Due-Diligence-Prüfung aller Gesellschafter und Geschäftsführer durch die MFSA.
· Feedback: Die MFSA übermittelt Rückfragen; der Antragsteller muss alle offenen Fragen vollumfänglich beantworten.
Phase 3: Zulassung
· Grundsätzliche Genehmigung: Die MFSA erteilt eine vorläufige Zusage unter dem Vorbehalt der Erfüllung finaler Bedingungen (z. B. Kapitaleinzahlung, Unternehmensgründung).
· Finale Zulassung: Sobald alle Bedingungen erfüllt sind, wird das offizielle Zulassungszertifikat (Certificate of Authorisation) ausgestellt.
5. Warum Malta?
Die Entscheidung für Malta bedeutet die Zusammenarbeit mit einer Regulierungsbehörde, die „Krypto kann“. Mit mehr als sechs Jahren Erfahrung in der Aufsicht über virtuelle Finanzanlagen bietet die MFSA ein berechenbares, kompetentes und innovationsfreundliches Umfeld. Damit ist Malta das perfekte Sprungbrett für das Passporting von Dienstleistungen im gesamten EWR. Wir von Kresse Law unterstützen Sie dabei, Ihr Lizenzierungsvorhaben in Malta erfolgreich zu starten und zum gewünschten Erfolg zu führen.



