Maltas Highly Skilled Individual Rules: Der steuerliche Paradigmenwechsel für hochqualifizierte Fachkräfte
Mar2026

Maltas Highly Skilled Individual Rules: Der steuerliche Paradigmenwechsel für hochqualifizierte Fachkräfte

05 March 2026

Der mediterrane Inselstaat Malta hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten als wettbewerbsfähige europäische Jurisdiktion für regulierte Sektoren wie Finanzdienstleistungen, iGaming und Aviation etabliert. Ein zentraler Aspekt dieses Aufschwungs war die Anwerbung von internationalem Spitzenpersonal, das bereits in den Branchen tätig war, durch primär steuerlich attraktive Rahmenbedingungen. Nun gibt es Neuerungen bezüglich der Besteuerung dieser sogenannten Highly Skilled Individuals (HSIs) durch die „Tax Treatment of Highly Skilled Individuals Rules, 2026“ der Legal Notice (L.N.) 20 of 2026 dadurch findet ein Paradigmenwechsel im Bereich der Expatriate-Besteuerung statt. 

Die ursprüngliche Gesetzgebung, welche unterschiedliche Steuersätze, Mindestgehaltsanforderungen und Zulassungsvoraussetzungen für verschiedene Branchen ansetzte, wurde im Rahmen der Konsolidierung der Vorschriften durch eine einheitlich harmonisierte Regelung für HSIs auf Malta ersetzt. Dabei wird auf die folgenden Grundpfeiler aufgebaut:

Ø  Administrative Effizienz und Rechtssicherheit
Durch die Harmonisierung der Branchen wird sowohl für die Regierung als auch für Unternehmen die Komplexität des Fiskus reduziert, wodurch auf beiden Seiten ein geringerer Arbeitsaufwand entsteht.

Ø  Wettbewerbsfähigkeit
Durch die Einführung einer branchenübergreifenden Gehaltsschwelle gekoppelt mit einem transparenten Indexierungsmechanismus positioniert sich Malta zukunftsfest im globalen Wettbewerb um Fachkräfte.

Ø  Internationale Steuertransparenz
Die Reform trägt den verschärften OECD-Richtlinien und EU-Verordnungen Rechnung. Dabei wird der steuerliche Anreiz des Umzuges nach Malta deutlich an das Vorhandensein tatsächlicher wirtschaftlicher Substanz und die physische Präsenz der Arbeitsleistung auf Malta geknüpft.

Mit der L.N. 20 etabliert der Gesetzgeber also einen branchenübergreifenden rechtlichen Rahmen, in dem HSIs einen Sonderstatus im Steuersystem erhalten. Dieser drückt sich vor allem durch die auf 15% des Bruttogehaltes gesenkte Einkommenssteuer aus. Dabei ist zu berücksichtigen, dass innerhalb des HSI-Regimes keine Aufwendungen, Freibeträge oder sonstige Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können. Die Erlangung des Status unterliegt strengen Auflagen: 

  1. Die ökonomische Eintrittsbarriere bildet ein fixes Mindestgrundgehalt von 65.000 € pro Jahr. Der Gesetzgeber ordnet hierbei eine restriktive Auslegung an: Der Betrag versteht sich zwingend exklusive jeglicher Sachbezüge (Fringe Benefits) oder variabler Boni. Von zentraler Bedeutung für die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und die langfristige Budgetierung der Arbeitgeber ist der implementierte Indexierungsmechanismus, wonach sich diese Mindestjahresgehaltsschwelle alle fünf Jahre automatisch um mindestens 10.000 Euro erhöht. Die Einkünfte dürfen nur aus unselbstständiger Arbeit stammen, die direkt aus einem genehmigten und qualifizierten Arbeitsvertrag auf Malta stammen.
    Jegliche Nebeneinkünfte, seien sie aus Mieteinnahmen, Dividenden oder aus anderen Quellen, werden normal besteuert. Die absolute Grenze der Besteuerung mit dem vergünstigten Satz liegt bei einem Jahreseinkommen von 7 Mio. € in qualifizierten Einkünften. Alles darüber wird regulär standardmäßig mit 35% versteuert.

  2. Neben den ökonomischen Hürde verlangt der Fiskus den sogenannten Nachweis professioneller Exzellenz. Grundsätzlich muss der Steuerpflichtige über einen relevanten, mindestens dreijährigen postsekundären Bildungsabschluss verfügen. In Anerkennung der Praxis hochdynamischer Wirtschaftszweige, wie der IT- oder iGaming-Branche, lässt die Verordnung jedoch eine praxisnahe Ausnahme zu: Fehlt der formelle Studienabschluss, kann die Qualifikation durch den Nachweis von mindestens fünf Jahren einschlägiger, hochrangiger Berufserfahrung substituiert werden.

  3. Darüber hinaus liegt ein starker Prüfungsfokus auf der arbeitsrechtlichen Realität. Das Beschäftigungsverhältnis muss vollumfänglich dem maltesischen Arbeitsrecht unterliegen und die Erbringung von „echter und effektiver Arbeit“ im Staatsgebiet umfassen. Konstruktionen der Selbstständigkeit, freie Mitarbeiterschaften oder rein formale Direktorenposten ohne operatives Tagesgeschäft sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen.

  4. Abgerundet wird das strenge Anforderungsprofil durch zwingende persönliche Prämissen: Neben dem zwingenden Non-Dom Status erfordert das Regime den Nachweis von angemessenem Wohnraum, absoluter finanzieller Autarkie ohne Rückgriff auf staatliche Sozialleistungen, die Aufrechterhaltung einer privaten Familien-Krankenversicherung sowie die behördliche Einstufung als zuverlässig (fit and proper).

Der steuerliche Anreiz der HSI Rules ist keineswegs an ein pauschales Branchenbekenntnis geknüpft, sondern unterliegt dem strengen regulatorischen Diktat „Substance over Form“. Um sich materiell für den 15-Prozent-Tarif zu qualifizieren, muss der Antragsteller zwingend ein explizit in den Gesetzesanhängen (Schedules) definiertes, förderfähiges Amt („Eligible Office“) bekleiden. Der jeweilige Arbeitgeber muss zudem der direkten Aufsicht einer im Gesetz benannten Behörde (Competent Authority) unterstehen. Die sektorale Öffnung des Regimes spiegelt dabei die strategischen Wachstumsfelder der maltesischen Volkswirtschaft wider:

Ø  Unter der Aufsicht der Malta Financial Services Authority (MFSA) qualifizieren sich neben klassischen C-Level-Funktionen und Compliance-Rollen im Banken- und Versicherungswesen nunmehr explizit auch Leitungsfunktionen in sogenannten Single Family Offices. Im iGaming-Sektor (Malta Gaming Authority) rücken neben Analysten vermehrt regulatorische Schlüsselpositionen wie der Head of Responsible Gaming oder der Chief Legal Officer in den rechtlichen Fokus. 

Ø  Transport Malta wiederum zertifiziert hochspezialisierte Ämter in der Luft- und Seeschifffahrt, wobei neu aufgenommene Rollen wie der Manager for ESG and Energy Transition die gestiegenen maritimen Nachhaltigkeitsziele, welche u.a. die maltesische Flagge so interessant machen, unterstreichen. 

Ø  Die weitreichendste juristische Innovation offenbart sich jedoch im durch Malta Enterprise überwachten MINT-Sektor (STEM), der das Privileg nun branchenübergreifend auf Artificial Intelligence Specialists, Data Scientists und weite Teile des Ingenieurwesens ausdehnt, während das Büro des Chief Medical Officer (CMO) die Anwerbung klinischen Spitzenpersonals verantwortet. 

Ø  Für die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung resultiert hieraus eine zwingende Warnung: Weicht der gewählte Jobtitel von den trennscharfen Nomenklaturen der Verordnung ab, droht die unweigerliche behördliche Versagung des Sonderstatus, weshalb die vertraglich fixierten operativen Aufgaben materiell und terminologisch zwingend mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen müssen.

Grundsätzlich besteht die Besteuerung für 5 Jahre, sobald sie einmal beantragt wurde. Werden die Voraussetzungen, die diese Besteuerung ermöglichen, allerdings nachweislich weiterhin und andauernd erfüllt, so haben HSIs die Möglichkeit, den Steuerstatus zwei Mal zu verlängern. Somit erstreckt sich die maximale Dauer des Steuerstatus auf 15 Jahre.
Nach der Sunset Clause entfällt am 31.12.2040 die rechtliche Bindungswirkung der Verordnung, auch wenn 5-Jahre-Fenster noch nicht vollständig abgelaufen ist. Um also einen möglichst langen Zeitraum von den Steuersenkungen zu profitieren, lohnt sich schnelles Handeln.

 

Überführung in das neue Steuerregime nicht automatisch

Es handelt sich um eine Obliegenheit des Steuerzahlers, sich um die Änderung seines Steuerstatus zu kümmern. Die Anträge auf den Steuerstatus sind grundsätzlich seit Januar 2026 und bis zum 31.12.2035 einreichbar, wobei die zuständigen Behörden gesetzlich verpflichtet sind, innerhalb von 90 Tagen eine formelle Entscheidung zu treffen. Steuerwirksam ausgeübt werden kann die 15 % Option erstmalig für das Veranlagungsjahr (Year of Assessment) 2027. Der Antrag auf eine Überleitung aus einem der alten Besteuerungssysteme in das neue muss unter Androhung des Rechtsverlusts bis zum 31.12.2028 gestellt werden. Kontaktieren Sie unsere deutschen Rechtsanwälte und Steuerexperten auf Malta, um ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch zu vereinbaren oder um Unterstützung mit dem Antrag zu erhalten.

 

Konsequenzen für Unternehmen

Die Publikation und das Inkrafttreten der L.N. 20 of 2026 stellt einen bedeutsamen Reformschritt im maltesischen Einkommensteuerrecht dar. Für die rechtsberatende und unternehmensinterne Praxis erzwingt dieser Paradigmenwechsel ein signifikant proaktiveres Mandats- und Compliance-Management. Die oberste Maxime in der steuerlichen und arbeitsrechtlichen Gestaltungsberatung lautet fortan „Substance over Form“. Da die steuerliche Qualifikation nicht mehr von frei wählbaren Jobtiteln abhängt, erfordert das Drafting von Arbeitsverträgen für Expatriates höchste juristische Präzision. Die vertraglich fixierten Funktionen, Weisungsbefugnisse und operativen Aufgaben müssen den in den Anhängen der Verordnung gelisteten förderfähigen Ämtern exakt und materiell nachweisbar entsprechen, um die strenge Prüfung der zuständigen Aufsichtsbehörden zu bestehen. Parallel dazu zwingt der dynamische Indexierungsmechanismus, also die zwingende Erhöhung des 65.000 € Mindestgrundgehalts um 10.000 € alle fünf Jahre, Arbeitgeber zu einer vorausschauenden, langfristigen Budgetierung, um eine abrupte Disqualifikation des Arbeitnehmers und den Rückfall in die 35 %ige Progressionszone zu verhindern. Höchste Dringlichkeit gebietet überdies das Fristenmanagement für Bestandsklienten, die aktuell noch unter historischen Sektorregeln besteuert werden. Die harte, gesetzliche Ausschlussfrist für den Transitionsantrag zum 31. Dezember 2028 duldet keinerlei behördliches Ermessen, weshalb ein sofortiges Audit bestehender Vergütungsstrukturen unerlässlich ist.

Zusammenfassend etabliert Malta mit den HSI Rules einen kohärenten und im globalen Standortwettbewerb hochentwickelten Rechtsrahmen, der außergewöhnlich attraktive steuerliche Anreize gewährt, im Gegenzug jedoch ausnahmslose rechtliche Integrität und höchste Ansprüche an die tatsächliche wirtschaftliche Substanz verlangt.

Der rechtssichere Übergang in das neue HSI-Regime der L.N. 20 of 2026 erfordert juristische und steuerliche Präzisionsarbeit. Insbesondere die harte Ausschlussfrist für Bestandsfälle im Jahr 2028 duldet keinen Aufschub. Für die Durchführung eines systematischen "Transition Audits" Ihrer bestehenden Expatriate-Verträge, die rechtssichere Neugestaltung von Vergütungsstrukturen oder die Begleitung im behördlichen Zertifizierungsverfahren stehen wir Ihnen mit unserer anwaltlichen und steuerrechtlichen Expertise zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstbewertung Ihrer spezifischen Situation.

 

 Co-authored by Alexander Dütsch