Das Malta Permanent Residence Programm (MPRP): Was sind die Vorteile?
Drittstaatsangehörige profitieren von einem unkomplizierten Aufenthaltsprogramm
Das Malta Permanent Residence Programme (MPRP) steht allen Drittstaatsangehörigen, Nicht-EWR- und Nicht-Schweizer Staatsangehörigen offen, die über ein stabiles Einkommen und ausreichende finanzielle Mittel verfügen.
Die maltesische Regierung hatte Änderungen an ihrem Malta Permanent Residence Programme (MPRP) durch die am 22. Juli 2025 veröffentlichte Rechtsmitteilung 146 von 2025 angekündigt. Diese Änderungen betrafen alle Anträge, die am oder nach dem 1. Januar 2025 eingereicht wurden.
Die aktualisierten Bestimmungen sollen das MPRP zugänglicher, kostengünstiger und familienorientierter machen, indem sie das Antragsverfahren vereinfachen und gleichzeitig den Investitionswert und praktische Umzugsmöglichkeiten erhöhen.
1. Hauptmerkmale
Das MPRP bietet eine Reihe von Vorteilen, die es von anderen europäischen Aufenthaltsprogrammen unterscheiden, darunter:
- Für die Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung ist kein Sprachtest erforderlich.
- Unterhaltsberechtigte Kinder können unabhängig von ihrem Alter in den Antrag aufgenommen werden, sofern sie unverheiratet und finanziell abhängig sind.
- Unterhaltsberechtigte Eltern und Großeltern sowohl des Hauptantragstellers als auch des Ehepartners können ebenfalls aufgenommen werden.
- Potentiell können vier Generationen in einem einzigen Antrag berücksichtigt werden.
- Die Anträge werden von der Residency Malta Agency bearbeitet, der für die Bearbeitung von MPRP-Anträgen zuständigen Regierungsbehörde.
2. Investitionsanforderungen
Gemäß den neuesten Vorschriften (gültig ab 1. Januar 2025) müssen Antragsteller eine Investition tätigen, die aus den folgenden Elementen besteht:
Physische Adresse in Malta
Antragsteller müssen entweder:
- eine Immobilie in Malta mit einem Mindestwert von 375.000 € erwerben oder
- eine Immobilie in Malta mit einer Mindestjahresmiete von 14.000 € für mindestens fünf Jahre mieten.
Staatliche Beiträge
Zusätzlich zur Immobilieninvestition müssen Antragsteller einen nicht erstattungsfähigen staatlichen Beitrag in folgender Höhe leisten:
- 37.000 € – unabhängig davon, ob der Antragsteller eine qualifizierte Immobilie kauft oder mietet.
- Für jeden erwachsenen Angehörigen (außer Ehepartner oder minderjährige Kinder) fallen zusätzlich 7.500 € an.
Spende an eine NGO
Antragsteller müssen außerdem eine Spende in Höhe von mindestens 2.000 € an eine in Malta registrierte Nichtregierungsorganisation (NGO) leisten, die von der Residency Malta Agency zugelassen ist.
3. Zahlungsstruktur
Der aktualisierte Zahlungsplan gemäß den MPRP-Vorschriften von 2025 lautet wie folgt:
- Verwaltungsgebühr: 60.000 € (nicht erstattungsfähig)
- 15.000 € sind innerhalb eines Monats nach Einreichung des Antrags fällig.
- Die restlichen 45.000 € sind innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Grundsatzgenehmigungsschreibens fällig.
- Staatlicher Beitrag: 37.000
- Zahlbar nach Ausstellung des Grundsatzgenehmigungsschreibens und vor der endgültigen Aufenthaltsbescheinigung.
- NGO-Spende: 2.000 €
- Zahlbar nach der Genehmigung und vor Ausstellung der Bescheinigung.
Antragsteller haben nach der grundsätzlichen Genehmigung des Antrags bis zu 8 Monate Zeit, um alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die Zahlungen zu leisten.
4. Vermögen und finanzielle Verhältnisse
Der Hauptantragsteller muss ein Mindestvermögen von 500.000 € nachweisen, von denen mindestens 150.000 € aus Finanzanlagen (wie Aktien, Anleihen oder Bankeinlagen) bestehen müssen. Diese Vermögenswerte müssen in den ersten fünf Jahren nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung aufrechterhalten werden.
Antragsteller müssen außerdem über eine umfassende Krankenversicherung verfügen, die alle Risiken in Malta abdeckt (eine Deckung für die gesamte EU ist nicht mehr erforderlich).
5. Neue befristete Aufenthaltsgenehmigung
Gemäß den Änderungen von 2025 kann zu Beginn des Verfahrens eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (TRP) mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt werden, die es Antragstellern und ihren Familien ermöglicht, während der Bearbeitung ihres MPRP-Antrags in Malta zu wohnen.
6. Besteuerung auf der Grundlage von Überweisungen
Personen, die im Rahmen des MPRP eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, unterliegen in Malta nur der Steuer auf Einkünfte und Kapitalerträge, die in Malta erzielt werden, sowie auf ausländische Einkünfte, die nach Malta überwiesen werden.
- Einkünfte, die nicht aus Malta stammen und nicht nach Malta überwiesen werden, sind nicht steuerpflichtig.
- Ausländische Kapitalerträge unterliegen auch dann nicht der maltesischen Steuer, wenn sie nach Malta überwiesen werden.
- Für Personen mit Steuerwohnsitz in Malta gilt eine jährliche Mindeststeuer von 5.000 € pro Jahr.
7. Zusätzliche Hinweise
- Immobilien (ob gemietet oder gekauft) müssen mindestens fünf Jahre lang gehalten werden.
- Nach fünf Jahren können Immobilien unter bestimmten, von der Residency Malta Agency festgelegten Bedingungen vermietet oder untervermietet werden.
- Alle Antragsteller und Angehörigen unterliegen einer strengen Sorgfaltsprüfung und Hintergrundüberprüfung.
- Nur bei der Residency Malta Agency registrierte lizenzierte Makler sind berechtigt, MPRP-Anträge im Namen ihrer Kunden einzureichen.



