Glücksspielstaatsvertrag in Kraft ab 1. Juli 2021
Jun2021

Glücksspielstaatsvertrag in Kraft ab 1. Juli 2021

29 June 2021
Konsequenzen für ausländische Gaming- Anbieter in Deutschland

Ab dem 1. Juli 2021 werden in Deutschland die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele auf der Grundlage des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig.

Um den Spielerschutz in einem Glücksspielmarkt, der dann mehr Angebote umfassen wird, zu gewährleisten, werden unter anderem die behördlichen Vollzugsmöglichkeiten erheblich stringenter und die bisherige zentrale Spielersperrdatei erweitert. Diese umfasst künftig auch Spielhallen, Gaststätten und Örtlichkeiten von Buchmachern mit Geldspielgeräten.

Zudem wird ein individuelles Einzahlungslimit für Spieler im Internet festgelegt, das für alle Anbieter gültig ist und grundsätzlich 1.000 Euro im Monat nicht überschreiten darf. Zur Überwachung dieses anbieterübergreifenden Einzahlungslimits wird eine zentrale Datei (sog. Limit-Datei) unterhalten. Ebenfalls gilt, dass das parallele Spielen von Glücksspielen im Internet unzulässig ist. Um das anbieterübergreifende parallele Spiel im Internet zu verhindern, ist eine weitere zentrale Datei, an die sich die Erlaubnisinhaber anschließen müssen, vorgesehen.

Veranstalter von Sportwetten, Online-Casinospielen, Online-Poker und virtuellen Automatenspielen im Internet müssen darüber hinaus ein technisches System einrichten und betreiben (sog. Safe-Server), das sämtliche für die Durchführung der Glücksspielaufsicht erforderlichen Daten erfasst und eine jederzeitige elektronische Kontrolle durch die zuständige Aufsichtsbehörde ermöglichen muss.

Eine weitere maßgebliche Neuerung des GlüStV 2021 ist die Schaffung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Diese wird zur Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets zum 1. Juli 2021 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle, Sachsen-Anhalt, errichtet.

Praktische Konsequenzen für Online Gaming Anbieter, insbesondere aus dem Ausland

Derzeit ist noch nicht exakt absehbar, ab wann die Anstalt in Halle die ersten Erlaubnisbescheide wird erlassen können.

Klar ist, dass das der Vertrieb und die Veranstaltung von bislang (noch) nicht erlaubnisfähigen Online Glücksspielangeboten in den Bereichen von virtuellen Automatenspielen sowie von Online-Poker in Deutschland dann nicht im glückspielrechtlichen Vollzug aufgegriffen werden – auf der Grundlage des Umlaufbeschlusses der Staatskanzleien vom 8.September 2020 und der hierauf basierenden Gemeinsamen Leitlinien der Landesglücksspielbehörden vom 30.September 2020 - wenn diese die nachfolgend beispielhaft aufgeführten Anforderungen erfüllen:

1. Allgemeine Anforderungen

  • Gaming-Anbieter hat seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der EU, also etwa in Malta.
  • Glücksspielangebot in deutscher Sprache
  • Eigenes, anbieterbezogenes Spielersperrsystem, insbesondere Ausschluss minderjähriger und gesperrter Spieler
  • Ordnungsgemäße Registrierung sowie anbieterbezogenes Spielkonto, das von den Eigenmitteln des Veranstalters zu trennen ist.
  • Vor Spielbeginn Information über kumulierte Einsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage
  • Monatliches Einzahlungslimit von EUR 1.000.
  • Einrichtung einer 24 Stunden-Sperre ('Panik-Knopf')
  • Reality Checks nach jeweils einer Stunde des Spiels sind zu implementieren
  • Spielrelevante Anbieter-, Kosten- und Gewinn-Informationen sind zur Verfügung zu stellen
  • Automatisiertes Spielsucht-Früherkennungssystem ist einzurichten
  • Responsible Gaming Hinweis

2. Besondere Anforderungen

a. Virtuelles Automatenspiel

  • Spielregeln und Gewinnplan sind verständlich und leicht aufrufbar einschließlich Gewinnwahrscheinlichkeit und Auszahlungsquote
  • Spieler-Erklärung vor Spielbeginn, kein gleichzeitiges Spielen von mehreren virtuellen Automatenspielen auf einer Domain
  • Verwendung der Begriffe 'Casino' oder 'Casinospiele' ist nicht zulässig.

  • Weitere Spielteilnahme erst 5 Minuten nach Bestätigung des Reality Checks
  • Spieldauer mindestens 5 Sekunden
  • Einsatz je Spiel nicht höher als 1 Euro

b. Online Pokerspiele

  • Zufallsauswahl an einen virtuellen Tisch; gleichzeitiges Spielen an bis zu maximal 4 virtuellen Tischen
  • Nur Poker-Varianten ohne Bankhalter zulässig, bei denen verschiedene natürliche Personen an einem virtuellen Tisch gegeneinander spielen.

Zuverlässigkeitsvermutung für späteres Erlaubnisverfahren

Erfüllt ein Anbieter die obigen Voraussetzungen, wird diesem Anbieter im Rahmen eines späteren Erlaubnisverfahrens in der Regel die Zuverlässigkeit nicht abzusprechen sein; allerdings führt dies nicht zu einem Rechtsanspruch auf Erlaubniserteilung.

Veranstaltung von virtuellen Automatenspielen im Internet sowie von Online-Poker im Internet in Deutschland – Anträge auf Erlaubniserteilung durch Veranstalter mit Sitz in anderen EU- oder EWR-Ländern ab 1. Juli 2021

Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 2021 ( GlüStV 2021) zum 1. Juli 2021 wird sowohl das Veranstalten von virtuellen Automatenspielen als als auch das Veranstalten von Online-Poker im Internet nach den §§ 4 ff. GlüStV 2021 erlaubnisfähig sein.

Eine Veranstaltererlaubnis wird bei Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen durch das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle (Saale), im Wege des ländereinheitlichen Verfahrens gemäß § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV 2021 mit Wirkung für alle Länder erteilt.

Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis können ab dem 1. Juli 2021 von Antragstellern mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.

Die einzelnen Voraussetzungen für die Antragstellung sind in mehreren Merkblättern im Detail zusammengestellt und können auch bei Kresse International Law Firm angefordert werden.

Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten im Internet in Deutschland

Anträge auf eine Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten im Internet sind ausschließlich beim Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen zu stellen. Hierauf wird in einem gesonderten Beitrag eingegangen werden.

Wie geht es weiter?

Viele bereits am Markt etablierte Glücksspielanbieter versuchen sich aktuell an die Duldungsverfügung zu halten. Dadurch fallen Tischspiele sowie Jackpots weg, was zu Umsatzeinbrüchen führen kann.

Spieler suchen sich teilweise Online-Casinos, die entsprechende Spiele anbieten. Diese gibt es reichlich. Allerdings handelt es sich dabei dann gemäß Glücksspielstaatsvertrag 2021 wohl um in Deutschland 'illegale' Angebote. Das Paradoxon: Der Staatsvertrag nennt den Spielerschutz als oberstes Ziel, könnte im Ergebnis jedoch dazu führen, dass Spieler in die Illegalität getrieben werden. Kein gewünschtes Ergebnis. Die Praxis wird zeigen, wohin die Entwicklung geht.