Operatives Yacht Leasing in Malta
May2022

Operatives Yacht Leasing in Malta

27 May 2022
Umsatzsteuer-Optimierung bei Yachten mit Übergabeort Malta

Nach dem neuen operativen Nutzungs-Leasing, dessen Leitlinien seit Februar 2019 in Kraft sind, kann - bei Übergabe/Lieferort der Yacht in Malta - eine Yacht umsatzsteuerfrei erworben werden (Keine Malta VAT) und der Eigner/Nutzer hat lediglich anteilig VAT zu entrichten entsprechend der Quote, die auf die Nutzung der Yacht in EU-Gewässern entfällt. Im Übrigen kann die Yacht unter bestimmten Voraussetzungen wieder VAT-frei verkauft werden.

Die Yacht-Leasing-Verträge müssen in Malta abgefasst werden, und ihre Bestimmungen haben den maltesischen sowie EU-Regelungen und den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Bezug auf operative Leasingverhältnisse zu entsprechen.

Der operative Leasing-Vertrag wird abgeschlossen zwischen einer maltesischen Limited (dem Leasinggeber) und der Person, die die Yacht mietet (dem Leasingnehmer). Der Leasinggeber (das maltesische Unternehmen) erwirbt die Yacht mit der Absicht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben, nämlich das Leasing der Yacht, und hat daher das Recht auf Vorsteuerabzug für den Kauf der Yacht. Danach schließt der Leasinggeber mit dem Leasingnehmer einen Leasingvertrag über die Nutzung ab.

Es gibt keine Mindest- oder Höchstmietdauer (Regelfall 10 – 15 Jahre) und die Parteien können die Bedingungen frei vereinbaren, die ihren Bedürfnissen und Geschäftsinteressen am besten entsprechen.

Wir empfehlen, im Vorfeld eine Analyse durchzuführen unter Berücksichtigung der beabsichtigten Nutzung der Yacht. Der Leasing-Nehmer muss ohnehin angemessene elektronische Aufzeichnungen führen, um die tatsächliche Nutzung der Yacht innerhalb/außerhalb des EU-Gebietes dem Leasing-Geber (und dieser der Maltesischen Behörde) regelmäßig nachzuweisen.

Auf die monatlichen bzw. vierteljährlichen Leasingraten wird der maltesische Mehrwertsteuersatz von 18 % erhoben, je nach Nutzung. Das bedeutet: Auf den Teil des Leasingverhältnisses, der auf die tatsächliche Nutzung der Yacht in NICHT-EU Gewässern entfällt, ist keine VAT zu entrichten. Also erfolgt die VAT-Erhebung entsprechend pro rata auf der Grundlage der wirksamen EU-Nutzung.

Dabei sehen die Leitlinien vor, dass bei den Leasingraten die VAT vorläufig auf der Grundlage des Prozentsatzes der tatsächlichen Nutzung der Yacht in der EU im jeweiligen Vorjahr erhoben wird.

Wie bei jedem Unternehmen wird vom Vermieter erwartet, dass er einen Gewinn erzielt. Daher müssen die Leasingraten entsprechend kalkuliert werden, um die finanzielle Tragfähigkeit der Geschäftstätigkeit des Leasinggebers zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Geschäfte zu marktüblichen Bedingungen getätigt werden. Einkommensteuer wird gezahlt auf die daraus resultierenden Gewinne.

Ein Yachtmietvertrag kann durch Zeitablauf oder gemäß den sonstigen vertraglichen Bestimmungen beendet werden. In diesem Fall fällt die Yacht an den Leasinggeber zurück, dem es dann freisteht, einen neuen Leasingvertrag abzuschließen oder die Yacht zu verkaufen. Der Leasingvertrag kann auch verlängert werden, wenn die Parteien dies vereinbaren.

Nachstehend fassen wir die notwendigen Schritte zur Einrichtung und Umsetzung des Malta Operational Yacht lease zusammen:

Phase 1: Gründung der Leasing-Gesellschaft und Überführung der Yacht nach Malta

Schritt 1
Gründung der Malta Leasinggesellschaft (nach dem Onboarding- und KYC-Prozess)

Schritt 2
Registrierung der Gesellschaft für Mehrwertsteuer (VAT) und Unternehmenssteuern (Corporate Income Tax) in Malta.

Schritt 3
Übertragung der Yacht an die Malta Leasinggesellschaft

Schritt 4
Registrierung unter Malta-Flagge

Schritt 5
Überführung der Yacht nach Malta

Phase 2: Aufsetzen des operativen Leasings

Schritt 6
Initiale Beratung zu und Vorbereitung des Leasing Vertrages;
Vorbereitung und Finalisierung des Leasings Vertrages

Schritt 7
Einreichung des Leasing Vertrages beim VAT Department und Nachverfolgung mit Behörde

Schritt 8
Zahlung der Initial Yacht Registration Fee

Nach erfolgreichem Set-up des Operational Leasing kann die Yacht Malta verlassen und vom Eigner und seiner Familie genutzt werden.

Die wichtigsten Vorteile sind:

Klar definiertes und unkompliziertes Modell, basierend auf den Grundsätzen des EU-Rechts;

- Stundung der beim Erwerb fälligen Mehrwertsteuer während der Leasingdauer; entsprechende Cashflow-Einsparung bei Anschaffung

- Operative Leasingverträge sind Banken wohlbekannt; damit ist die Kreditvergabe an Yachten, die ein solches Modell verwenden, einfacher;

- Verschiedene Ausstiegsoptionen, ohne dass sich der Eigner von vornherein festlegen muss.

Fazit: Die Malta Flagge bietet für interessierte Yacht Fans eine effiziente und rechtssichere Basis für eine umsatzsteuer-optimierte Umsetzung ihrer Träume.