Gesellschaftsrecht

Strategische Gestaltung Ihrer Unternehmensstruktur.

Unsere Kernkompetenzen im Überblick

Wir verstehen das internationale Gesellschaftsrecht als Instrument zur Sicherung Ihres unternehmerischen Erfolgs. Von der präzisen Satzungsgestaltung bis hin zu komplexen Umstrukturierungen begleiten wir Sie mit juristischer Exzellenz durch alle Phasen Ihres Unternehmenszyklus.

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Dr. Hermann Kresse

Kanzlei-Gründer & CEO

Direkten Kanzleikontakt herstellen. Compliance sichern. Risiken minimieren. Kostenfreie Erstberatung durch erfahrene Anwälte.

  • Leistungen
  • FAQ

 

1. Rechtsform & Statuten
Wahl der optimalen Rechtsform (Ltd., PLC, Holding-Strukturen oder andere Rechtsstrukturen). Maßgeschneiderte Erstellung von Memorandum & Articles of Association. Gestaltung von Gesellschaftervereinbarungen (Shareholders' Agreements) zur Konfliktprävention.

2. Corporate Governance
Implementierung rechtsicherer Management-, Control- und Organstrukturen. Beratung zu den Anforderungen für die Betriebsstätte vor Ort.

3. Transaktionen & Transformationen
Kapitalerhöhungen, Anteilsübertragungen und Umwandlungen. Beratung bei Mergers & Acquisitions (M&A) sowie Joint Ventures. Rechtssichere Abwicklung von Liquidationen und Verschmelzungen.

1. Welches ist die gängigste Gesellschaftsform in Malta für ausländische Gründer?
Antwort: Für über 95 % aller internationalen Geschäftsmodelle und Kanzlei-Setups ist die Private Limited Liability Company (Ltd.) – vergleichbar mit der deutschen GmbH oder der österreichischen GesmbH – die rechtlich und steuerlich optimale Wahl. Sie bietet eine klare Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, lässt sich flexibel strukturieren (z. B. durch verschiedene Aktienklassen) und qualifiziert sich vollständig für das attraktive maltesische Steuersystem inklusive der 6/7-Rückerstattung bzw. der Tax Unit.

2. Muss ich für die Gründung oder Geschäftsführung zwingend einen maltesischen Staatsbürger einbinden?
Antwort: Nein. Gesellschafter (Shareholder) und Geschäftsführer (Directors) einer Malta Limited können zu 100 % ausländische Staatsbürger oder ausländische juristische Personen (z. B. eine deutsche Holding-GmbH) sein.

Achtung aus steuerlicher Sicht: Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht dürfen Sie die Firma zwar komplett aus dem Ausland besetzen; um jedoch die unanfechtbare steuerliche Ansässigkeit der Firma in Malta zu sichern, muss der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nachweislich in Malta liegen. Wir beraten Sie anwaltlich dabei, wie Sie die Organstruktur (Board) rechtssicher und substanzstark besetzen.

3. Was hat sich durch die jüngsten Gesetzesänderungen beim Handelsregister (MBR) geändert?
Antwort: Das maltesische Gesellschaftsrecht wurde im Rahmen der Umsetzung der 6. EU-Geldwäscherichtlinie massiv verschärft. Seit Juli 2026 wendet das Handelsregister (Malta Business Registry, MBR) ein neues, dreistufiges Zugangssystem für das Register der wirtschaftlich Berechtigten (Register of Beneficial Owners) an.

Ein unbeschränkter öffentlicher Zugang ist aus Datenschutzgründen passé. Einsicht erhält nur noch, wer ein behördlich anerkanntes „berechtigtes Interesse“ (Legitimate Interest) im Kampf gegen Geldwäsche nachweist. Gleichzeitig verlangt das Gesetz (über das neue Formular BO4) nun von Unternehmen den proaktiven Nachweis, ob Personen im Hintergrund – abseits der rein formellen Gesellschafter – faktische Kontrolle über die Firma ausüben. Unsere Kanzlei führt diese Compliance-Prüfungen für Ihr Setup durch.

4. Können Beschlüsse der Gesellschafter und des Boards digital gefasst werden?
Antwort: Ja. Das maltesische Gesellschaftsrecht ist modern und auch auf international agierende Gründer sowie digitale Nomaden ausgerichtet. Wenn wir die Statuten (Articles of Association) im Rahmen unserer Gründungsberatung präzise ausgestalten, können sowohl Board-Meetings der Geschäftsführer als auch Generalversammlungen der Gesellschafter vollständig virtuell (per Videokonferenz) abgehalten und Beschlüsse mittels anerkannter digitaler Signaturen rechtsgültig gefasst werden.

5. Wie läuft eine Übertragung von Firmenanteilen (Transfer of Shares) rechtlich ab?
Antwort: Ein Share-Transfer in Malta erfordert keinen Gang zum Notar, unterliegt aber einem strikten formalen Prozedere beim MBR. Der Transfer wird über ein sogenanntes Share Transfer Deed (Übertragungsvertrag) vereinbart. Anschließend müssen die geänderten Strukturen mittels der offiziellen Formulare (Form T) beim Register eingereicht werden. Zudem muss parallel eine steuerliche Freigabe (Inland Revenue Clearance) eingeholt werden, um nachzuweisen, ob auf den Transfer Stempelsteuern (Duty on Documents) anfallen oder ob Befreiungen (z. B. bei reinen Gruppen-Umstrukturierungen) greifen. Bei Share Transfers binden wir regelmäßig unseren maltesischen Steuerspezialisten mit ein.

6. Was passiert, wenn ein Projekt beendet wird? Wie schwer ist die Auflösung einer Malta-Firma?
Antwort: Bislang war die freiwillige Liquidation einer Malta Limited ein langwieriger und kostspieliger Prozess, der oft über ein Jahr dauerte. Durch die jüngsten Reformen des Companies Act wurde jedoch ein beschleunigtes Verfahren eingeführt: das vereinfachte Liquidationsverfahren (Simplified Liquidation Procedure).

Dieses Verfahren greift allerdings nur, wenn eine Gesellschaft nachweislich 6 Monate nicht mehr aktiv handelt, schuldenfrei ist und keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten aufweist. Dann  können die Direktoren die Löschung im Schnellverfahren beantragen. Nach einer dreimonatigen Einspruchsfrist für Gläubiger wird die Firma zügig aus dem Register gelöscht. Dies sichert Unternehmern ein sauberes und kalkulierbares Exit-Szenario.

Warum Kresse Law für Gesellschaftsrecht?

Während im Massenmarkt oft mit standardisierten Satzungen gearbeitet wird, wissen wir bei Kresse Law: Die Details im Gesellschaftsvertrag entscheiden über Ihre Handlungsfähigkeit in Krisenzeiten. Wir gestalten Ihre Unternehmensverfassung so, dass sie individuelle Stimmrechte, komplexe Gewinnverteilungen und klare Nachfolgeregelungen rechtssicher abbildet. Gesellschaftsrecht bedeutet für uns, Risiken zu antizipieren, bevor sie entstehen.

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Wir unterstützen Sie im Bereich Gesellschaftsrecht mit rechtssicherer Planung, präziser Umsetzung und persönlicher Begleitung auf Malta.

Das sagen unsere Mandanten über uns

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Mark Alexander Hofmann
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Sehr kompetente und unkomplizierte Betreuung durch Frau Tabit / Kresse Law bei einer deutsch-maltesischen Erbschaft. Klare Kommunikation und schnelle Hilfe. Absolute Empfehlung!!!
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Elias K
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Herr Dr. Kresse ist ein äußerst kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Die Kommunikation ist professionell, schnell und transparent. Man fühlt sich jederzeit gut beraten und ernst genommen. Klare Empfehlung!
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Markus Veutgen
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Wir haben seit Jahren eine vertrauensvolle und offene Kommunikation mit einer schnellen und präzisen Umsetzung.
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Johannes M.
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Ausgesprochen starke Unterstützung in komplexen Rechtsfragen. Die Kanzlei Kresse arbeitet extrem lösungsorientiert und besonders der direkte Draht und die schnellen Reaktionszeiten sparen uns im Gründungsalltag viel Zeit und Nerven. Vielen Dank für die bisherige und weitere Unterstützung. Klare Empfehlung!
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Marbelux
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Hervorragende Beratung in anspruchsvollen Rechtsangelegenheiten! Dr. Kresse hat uns engagiert unterstützt und alle Fragen ausführlich beantwortet. Seine empathische Art und sein Fachwissen verdienen großes Lob. Uneingeschränkt zu empfehlen.
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Alex D
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Schnelle und verlässliche Rechtsauskunft. Die Kanzlei war eine große Hilfe bei der Steueroptimierung des Unternehmens.
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Wir suchten als Unternehmen Rat bei Herrn Dr. Kresse bezüglich eines komplexen Rechtsfalls und fühlten uns ausgezeichnet beraten. Die Herangehensweise war sehr kompetent und menschlich, wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr Dr. Kresse beantwortete dabei alle Fragen umfassend und stand uns engagiert zur Seite mit Verständnis für unsere Situation. Die nahe und persönliche Betreuung machte einen spürbaren Unterschied. Definitiv zu empfehlen für alle, die fachkundige Rechtsberatung schätzen.
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