Steuern Malta - Risikomanagement

Wir sichern Sie und Ihr Unternehmen steuerlich ab – in Malta sowie im Wegzugsland.

Unsere Kernkompetenzen im Überblick

Wir beraten Sie zur rechtssicheren Gestaltungen Ihres Unternehmens-Setups, die den nationalen, europäischen und internationalen steuerrechtlichen Standards entsprechen und die maltesischen Steuern ideal für Ihre Firma oder für sich privat nutzen können.

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Dr. Hermann Kresse

Kanzlei-Gründer & CEO

Direkten Kanzleikontakt herstellen. Compliance sichern. Risiken minimieren. Kostenfreie Erstberatung durch erfahrene Anwälte.

  • Leistungen
  • FAQ

 

1. Präventive Risiko-Analyse: Der Exit-Check

Bevor wir nach vorne blicken, analysieren wir den Bestand, also Ihre aktuelle steuerliche Situation. Wir prüfen Risiken der Wegzugsbesteuerung und steuerlicher Verstrickung sowie Voraussetzungen und Auswirkungen der Unternehmensstruktur auf Ihre internationale Planung.

2. Gestaltung des Malta-Nexus​

Wir nutzen das maltesische Steuersystem (Fiscal Unit) im Einklang mit EU- und OECD-Vorgaben. Ein Fokus liegt dabei auf der Vermeidung von Hinzurechnungsbesteuerung durch Aufbau belastbarer Substanz in Malta.

3. Laufende Corporate & Tax Governance​

Internationale Steuerplanung endet nicht mit der Gründung. Wir begleiten Sie bei der Einhaltung von Dokumentationspflichten und stellen sicher, dass Ihre Struktur auch bei Gesetzesänderungen resilient bleibt. Unsere Philosophie: Dokumentation schlägt behördliches Misstrauen.

1. Ist die steuerliche Optimierung über Malta im europäischen Binnenmarkt noch völlig legal?

Antwort: Ja, absolut. Malta ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union. Das maltesische Steuersystem und das Rückerstattungsverfahren (Tax Refund) sind von der EU-Kommission und im Rahmen der EU-Verhaltenskodex-Gruppe für Unternehmensbesteuerung ausdrücklich geprüft und voll anerkannt. Der Schlüssel zur Legalität liegt heute im Nachweis echter wirtschaftlicher Substanz vor Ort (Substance Over Form). Reine Briefkastensysteme sind illegal; ein operativ sauberes Firmen-Setup hingegen ist europarechtlich geschützt.

2. Was genau ist die „Hinzurechnungsbesteuerung“ nach dem deutschen Außensteuergesetz (AStG) und wie wehre ich sie ab?

Antwort: Das deutsche AStG greift ein, wenn ein deutscher Steuerpflichtiger eine Auslandsgesellschaft beherrscht, die passive Einkünfte erzielt und im Ausland niedrig besteuert wird (unter 15 % im Sinne des AStG). In diesem Fall werden die Gewinne der maltesischen Firma direkt dem deutschen Gesellschafter hinzugerechnet und besteuert.

Wir wehren dieses Risiko auf zwei Ebenen ab:

  1. Durch die Erzielung ausschließlich aktiver Einkünfte (z. B. durch echten E-Commerce, aktive Beratung oder iGaming-Aktivitäten).

  2. Durch den lückenlosen Nachweis des tatsächlichen Orts der Geschäftsleitung in Malta mittels lokaler Geschäftsführer, echter Büroräume und anerkannter physischer Substanz.

3. Was passiert mit meinem Unternehmen im Heimatland, wenn ich eine Holding in Malta gründe?

Antwort: Wenn eine maltesische Holding Anteile an einer bestehenden deutschen oder österreichischen Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) übernimmt, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Einbringung oder Anteilstausch) steuerneutral strukturiert werden. Gewinnausschüttungen der operativen GmbH an die maltesische Holding unterliegen dann im Rahmen der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie oft einer drastisch reduzierten oder gar keiner Quellensteuer im Heimatland, sofern die Missbrauchsregelungen (wie § 50d Abs. 3 EStG in Deutschland) durch ausreichende Substanz in Malta erfüllt werden.

4. Kann ich weiterhin in meinem Heimatland wohnen bleiben, während meine Firma in Malta Steuern spart?

Antwort: Ja, das ist über sogenannte Holding- oder Operating-Strukturen möglich, allerdings unter strengsten rechtlichen Auflagen. Wenn Sie selbst im Heimatland ansässig bleiben, darf die maltesische Firma keinesfalls von Ihrem dortigen Schreibtisch aus gelenkt werden (Gefahr der Begründung einer inländischen Betriebsstätte oder des inländischen Orts der Geschäftsleitung). Die operative Führung der Malta-Gesellschaft muss nachweislich durch qualifizierte Geschäftsführer vor Ort in Malta erfolgen. Wir analysieren und strukturieren dieses anspruchsvolle Setup im Rahmen unserer Steuer-Analyse umfassend.

5. Wie funktioniert das maltesische Steuersystem mit der 6/7-Rückerstattung in der Praxis?

Antwort: Malta wendet das sogenannte Anrechnungsverfahren an. Eine maltesische Limited versteuert ihre Gewinne zunächst mit dem standardmäßigen Körperschaftsteuersatz von 35 %. Schüttet die Gesellschaft diese Gewinne an ihren ausländischen Gesellschafter aus, hat dieser einen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückerstattung von in der Regel 6/7 der gezahlten maltesischen Steuer.

Dies führt rechnerisch zu einer effektiven Steuerbelastung von nur 5 % auf operativer Ebene. Die Abwicklung dieser Erstattung koordinieren wir für Sie effektiv und fristgerecht über unsere Kanzlei-Administration.

6. Was versteht man unter einer „Steuer-Analyse“ vor dem eigentlichen Kanzlei-Setup?

Antwort: Die steuerliche Realität duldet keine Schablonen. Bevor wir eine Gesellschaft in Malta gründen, führen wir eine tiefgehende Steuer-Analyse Ihres aktuellen Status quo durch. Wir prüfen Wegzugsteuer-Risiken, bestehende Verträge, Ihre IP-Assets und die Anforderungen der Hinzurechnungsbesteuerung in Ihrem Wohnsitzland. Erst wenn dieses steuerliche Gutachten ein absolut wasserdichtes und risikofreies Ergebnis liefert, geben wir grünes Licht für die eigentliche Firmengründung.

Warum Kresse Law für Steuern Malta?

Viele Anbieter werben mit pauschalen Steuersätzen in Malta. Wir wissen jedoch: Die beste Steuerquote ist wertlos, wenn sie einer Betriebsprüfung im Heimatland nicht standhält. Unser Team aus Experten für internationales und maltesisches Steuerrecht konzentriert sich darauf, Ihre Struktur so zu untermauern, dass sie nicht nur auf dem Papier existiert, sondern auch in der Praxis steuerlich anerkannt wird – heute und in Zukunft.

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Wir unterstützen Sie im Bereich Steuern in Malta mit rechtssicherer Planung, präziser Umsetzung und persönlicher Begleitung auf Malta.

Das sagen unsere Mandanten über uns

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Mark Alexander Hofmann
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Sehr kompetente und unkomplizierte Betreuung durch Frau Tabit / Kresse Law bei einer deutsch-maltesischen Erbschaft. Klare Kommunikation und schnelle Hilfe. Absolute Empfehlung!!!
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Elias K
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Herr Dr. Kresse ist ein äußerst kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Die Kommunikation ist professionell, schnell und transparent. Man fühlt sich jederzeit gut beraten und ernst genommen. Klare Empfehlung!
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Markus Veutgen
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Wir haben seit Jahren eine vertrauensvolle und offene Kommunikation mit einer schnellen und präzisen Umsetzung.
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Johannes M.
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Ausgesprochen starke Unterstützung in komplexen Rechtsfragen. Die Kanzlei Kresse arbeitet extrem lösungsorientiert und besonders der direkte Draht und die schnellen Reaktionszeiten sparen uns im Gründungsalltag viel Zeit und Nerven. Vielen Dank für die bisherige und weitere Unterstützung. Klare Empfehlung!
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Marbelux
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Hervorragende Beratung in anspruchsvollen Rechtsangelegenheiten! Dr. Kresse hat uns engagiert unterstützt und alle Fragen ausführlich beantwortet. Seine empathische Art und sein Fachwissen verdienen großes Lob. Uneingeschränkt zu empfehlen.
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Alex D
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Schnelle und verlässliche Rechtsauskunft. Die Kanzlei war eine große Hilfe bei der Steueroptimierung des Unternehmens.
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Marat Perlin
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Wir suchten als Unternehmen Rat bei Herrn Dr. Kresse bezüglich eines komplexen Rechtsfalls und fühlten uns ausgezeichnet beraten. Die Herangehensweise war sehr kompetent und menschlich, wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr Dr. Kresse beantwortete dabei alle Fragen umfassend und stand uns engagiert zur Seite mit Verständnis für unsere Situation. Die nahe und persönliche Betreuung machte einen spürbaren Unterschied. Definitiv zu empfehlen für alle, die fachkundige Rechtsberatung schätzen.
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