Internationales Erbrecht & Nachlassplanung

Werte bewahren, Zukunft sichern.

Unsere Kernkompetenzen im Überblick

Grenzüberschreitende Vermögensnachfolge erfordert klare Entscheidungen und juristische Präzision. Wir gestalten Ihren Nachlass so, dass Ihr Lebenswerk sowie Ihre Assets geschützt bleiben und Ihre Familie im Sinne Ihrer Werte abgesichert ist – rechtssicher nach internationalen Standards.

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Dr. Hermann Kresse

Kanzlei-Gründer & CEO

Direkten Kanzleikontakt herstellen. Compliance sichern. Risiken minimieren. Kostenfreie Erstberatung durch erfahrene Anwälte.

  • Leistungen
  • FAQ

 

1. Strategische Testaments-Gestaltung
Erstellung von Testamenten unter Berücksichtigung der EU-Erbrechtsverordnung (EUVo 650/2012) in Kooperation mit maltesischen Notaren. Spezialisierte Beratung für Immobilienvermögen in Deutschland und Malta.

2. Asset Protection & Stiftungsrecht
Beratung zu maltesischen Privatstiftungen (Private Foundations) und Trusts sowie Stiftungsmodellen, etwa in Liechtenstein. Schutz des Familienvermögens vor Zersplitterung und externen Zugriffen (Family Office). Langfristige Governance-Strukturen für Familienunternehmen.

3. Steuerliche Optimierung
Gestaltung zur Minimierung der Erbschaft- und Schenkungsteuer im internationalen Kontext. Beratung zur maltesischen "Stamp Duty on Documents and Transfers" bei Erbfällen. Vermeidung von Doppelbesteuerungen bei grenzüberschreitenden Erbschaften.

1. Welches Erbrecht findet Anwendung, wenn ich als Ausländer meinen Wohnsitz nach Malta verlege?
Antwort: Seit dem Inkrafttreten der EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) bestimmt sich das anwendbare Erbrecht für den gesamten Nachlass grundsätzlich nach dem Staat, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft nach Malta, würde im Erbfall somit standardmäßig maltesisches Erbrecht zur Anwendung kommen. Dies gilt sowohl für Ihr bewegliches Vermögen als auch für Ihre Immobilien weltweit.

2. Kann ich verhindern, dass britisches oder maltesisches Recht für meinen Nachlass gilt?
Antwort: Ja, über eine strategische Nachlassplanung. Die EU-Erbrechtsverordnung räumt Ihnen das Recht ein, in Ihrem Testament eine Rechtswahl zu treffen. Sie können explizit bestimmen, dass das Erbrecht des Staates zur Anwendung kommen soll, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen (z. B. deutsches oder österreichisches Erbrecht). Dies ist besonders wichtig, um das gewohnte deutsche Pflichtteilsrecht oder spezifische Bindungswirkungen (wie das Berliner Testament) für Ihre Nachlassarchitektur aufrechtzuerhalten.

3. Gibt es in Malta eine Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer?
Antwort: Nein. Malta erhebt keine allgemeine Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Vermögensteuer. Dies macht den Standort für die generationenübergreifende Vermögenssicherung extrem attraktiv.

  • Die Ausnahme: Bei der Übertragung von maltesischen Immobilien oder Anteilen an maltesischen Unternehmen (z. B. Ihrer operativen Malta Limited) im Erfalle fällt eine Übertragungsgebühr (Duty on Documents and Transfers) an. Diese beträgt bei Immobilien in der Regel 5 % und bei Firmenanteilen 2 % bis 5 %, sofern keine spezifischen Kanzlei-Befreiungen für Holdings greifen.

4. Schützt mich mein Wohnsitz in Malta vor der Erbschaftsteuer im Heimatland?
Antwort: Nur unter sehr strengen Bedingungen. Wenn Sie nach Malta auswandern, Ihre Erben (Kinder, Ehegatte) jedoch weiterhin in Deutschland oder Österreich ansässig bleiben, unterliegt der weltweite Nachlass im Heimatland der unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht. In Deutschland greift zudem die sogenannte erbschaftsteuerliche Fünfjahresfrist (§ 2 ErbStG): Selbst wenn Sie und Ihre Erben gemeinsam auswandern, bleibt die deutsche Erbschaftsteuerpflicht jedenfalls für fünf Jahre nach dem Wegzug oder sogar länger bestehen, falls der Nachlassgegenstand in Deutschland belegen ist.

Wir überprüfen Ihre Nachlass-Architektur gemeinsam mit Ihnen dahingehend, dass diese im Rahmen des Möglichen steuerlich optimiert wird.

5. Wie helfen maltesische Stiftungen (Foundations) oder Trusts beim Vermögensschutz?
Antwort: Malta verfügt über ein hochmodernes, kontinentaleuropäisch geprägtes Stiftungsrecht sowie ein anerkanntes Trust-System. Eine private maltesische Stiftung (Private Foundation) ist eine eigenständige juristische Person, auf die Sie Ihr Vermögen (Immobilien, Firmenanteile, Krypto-Assets) rechtssicher übertragen können.

Das Vermögen gehört dann rechtlich nicht mehr Ihnen privat, sondern der Stiftung. Dies bietet einen unanfechtbaren Asset-Protection-Schutz vor dem Zugriff künftiger Gläubiger, verhindert die Zerschlagung von Unternehmen bei Erbstreitigkeiten und sichert die Versorgung Ihrer Familie über Generationen hinweg nach Ihren genauen Vorgaben.

6. Wie läuft die Koordination der Nachlassplanung über die Kanzlei ab?
Antwort: Grenzüberschreitende Nachlassplanung duldet keine rechtlichen Lücken zwischen den beteiligten Ländern. Unser Prozess umfasst:

Bestandsaufnahme: Umfassende Analyse Ihrer weltweiten Vermögenswerte und familiären Strukturen. Ermittlung der gewünschten Zielstruktur unter Berücksichtigung der langfristigen Lebensplanung.

  1. Testamentsgestaltung: Ausarbeitung verschiedener Gestaltungsvarianten und rechtssichere Formulierung internationaler Testamente inklusive der optimalen Rechtswahl-Klauseln.

  2. Strukturierung: Etablierung von Stiftungen oder Holding-Strukturen zur steueroptimierten Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

  3. Abwicklung: Im Erbfall übernehmen wir die behördliche Korrespondenz, die Beantragung des Europäischen Nachlasszeugnisses und die Vertretung Ihrer Erben vor den maltesischen Behörden.

Warum Kresse Law für Erbrecht & Nachlassplanung?

In einer mobilen Welt sind Nachlassfälle selten auf ein einziges Land begrenzt. Ein deutsches Testament kann bei einem Wohnsitz in Malta ungeahnte Folgen haben. Bei Kresse Law kombinieren wir den Überblick über das deutsche und maltesische Recht mit der Erfahrung in der Anwendung der EU-Erbrechtsverordnung. Wir beraten Sie so, dass Ihr letzter Wille internationalen Standards gerecht wird.

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Wir unterstützen Sie im Bereich Erbrecht & Nachlassplanung mit rechtssicherer Planung, präziser Umsetzung und persönlicher Begleitung auf Malta.

Das sagen unsere Mandanten über uns

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Mark Alexander Hofmann
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Sehr kompetente und unkomplizierte Betreuung durch Frau Tabit / Kresse Law bei einer deutsch-maltesischen Erbschaft. Klare Kommunikation und schnelle Hilfe. Absolute Empfehlung!!!
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Elias K
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Herr Dr. Kresse ist ein äußerst kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Die Kommunikation ist professionell, schnell und transparent. Man fühlt sich jederzeit gut beraten und ernst genommen. Klare Empfehlung!
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Markus Veutgen
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Wir haben seit Jahren eine vertrauensvolle und offene Kommunikation mit einer schnellen und präzisen Umsetzung.
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Johannes M.
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Ausgesprochen starke Unterstützung in komplexen Rechtsfragen. Die Kanzlei Kresse arbeitet extrem lösungsorientiert und besonders der direkte Draht und die schnellen Reaktionszeiten sparen uns im Gründungsalltag viel Zeit und Nerven. Vielen Dank für die bisherige und weitere Unterstützung. Klare Empfehlung!
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Marbelux
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Hervorragende Beratung in anspruchsvollen Rechtsangelegenheiten! Dr. Kresse hat uns engagiert unterstützt und alle Fragen ausführlich beantwortet. Seine empathische Art und sein Fachwissen verdienen großes Lob. Uneingeschränkt zu empfehlen.
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Alex D
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Schnelle und verlässliche Rechtsauskunft. Die Kanzlei war eine große Hilfe bei der Steueroptimierung des Unternehmens.
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Marat Perlin
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Wir suchten als Unternehmen Rat bei Herrn Dr. Kresse bezüglich eines komplexen Rechtsfalls und fühlten uns ausgezeichnet beraten. Die Herangehensweise war sehr kompetent und menschlich, wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr Dr. Kresse beantwortete dabei alle Fragen umfassend und stand uns engagiert zur Seite mit Verständnis für unsere Situation. Die nahe und persönliche Betreuung machte einen spürbaren Unterschied. Definitiv zu empfehlen für alle, die fachkundige Rechtsberatung schätzen.
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