Steuerrecht

Integrierte Lösungen für grenzüberschreitende Strukturen.

Unsere Kernkompetenzen im Überblick

Wir navigieren Sie sicher durch das internationale Steuersystem und harmonisieren Ihre Struktur mit den Anforderungen des grenzüberschreitenden Steuerrechts. Unser Ziel ist eine nachhaltige Steueroptimierung, die jeder Betriebsprüfung standhält.

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Dr. Hermann Kresse

Kanzlei-Gründer & CEO

Direkten Kanzleikontakt herstellen. Compliance sichern. Risiken minimieren. Kostenfreie Erstberatung durch erfahrene Anwälte.

  • Leistungen
  • FAQ

 

1. Malta Corporate Tax & Tax Refund System​
Beratung zum maltesischen Steuerrückerstattungs-System (Tax Refund) sowie zu Voraussetzungen und Strukturierung der steuerlichen Konsolidierung in Malta (Fiscal Unit).

2. Internationales Steuerrecht & DBA​
Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Vermeidung der Hinzurechnungsbesteuerung (AStG-Prüfung für deutsche Mandanten). Beratung zu Quellensteuern und Verrechnungspreisen (Transfer Pricing).

3. Privates Steuerrecht & Non-Dom Status​
Steuerliche Begleitung der Wohnsitzverlegung (Remittance Basis of Taxation). Beratung für Privatpersonen zum Non-Dom-Status und dessen Auswirkungen. Beratung von High-net-Worth Individuals. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Planung im internationalen Kontext. Beratung zu Stiftungs-Modellen.

1. Wie funktioniert das maltesische Körperschaftsteuersystem mit 5 % Effektiv-Steuer?
Antwort: Das maltesische System nutzt das von der EU und der OECD vollumfänglich anerkannte Imputation System (Anrechnungsverfahren) in Kombination mit dem Tax Refund (Steuererstattungssystem) sowie der Tax Unit (Steuerkonsolidierung bei dem Principal Taxpayer).

  • Der Ablauf: Eine operative Malta Limited versteuert ihre erwirtschafteten Gewinne zunächst nominell mit dem regulären Körperschaftsteuersatz von 35 %.

  • Die Erstattung: Sobald die versteuerten Gewinne als Dividende an eine übergeordnete Holding (z. B. eine maltesische Muttergesellschaft) ausgeschüttet werden, entsteht für die Holding ein gesetzlicher Anspruch auf die Erstattung von 6/7 der gezahlten Unternehmenssteuer.

  • Das Ergebnis: Durch diesen Mechanismus sinkt die effektive Körperschaftsteuerbelastung auf operativer Ebene auf exakt 5 %. Für passive Einkünfte (z. B. Zinsen oder Lizenzgebühren) greift eine 5/7-Erstattung, was zu einer Effektiv-Steuer von 10 % führt.

2. Was genau ist die „Remittance Basis“ für Non-Dom-Residents?
Antwort: Personen, die ihren Wohnsitz (Tax Residence) nach Malta verlegen, dort aber nicht geboren oder dauerhaft verwurzelt sind (Non-Domiciled), unterliegen dem Remittance Basis System.

Dieses unterscheidet strikt nach der Quelle des Einkommens:

  1. Inländisches Einkommen (Malta-Quelle): Wird progressiv mit bis zu 35 % besteuert.

  2. Ausländisches Einkommen (z. B. Dividenden aus dem Ausland): Ist in Malta nur dann steuerpflichtig, wenn das Geld physisch auf ein maltesisches Bankkonto überwiesen (remitted) wird. Verbleibt es auf ausländischen Konten, fällt in Malta 0 % Steuer an.

  3. Ausländische Kapitalgewinne (Foreign Capital Gains): Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, Krypto-Assets oder ausländischen Immobilien sind in Malta vollkommen steuerfrei – selbst wenn das Geld nach Malta überwiesen wird.

Hinweis: Für Non-Doms mit weltweiten Auslandseinkünften über 35.000 € gilt eine gesetzliche Mindesteinkommen-Steuer von 5.000 € pro Jahr.

3. Schützt ein Umzug nach Malta automatisch vor der Wegzugsteuer im Heimatland?
Antwort: Nein, ganz im Gegenteil. Die Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes ins Ausland ist eine steuerliche Operation am offenen Herzen. Wenn Sie wesentliche Anteile (mindestens 1 %) an einer Kapitalgesellschaft im Heimatland (z. B. einer deutschen GmbH) halten, löst der physische Wegzug in der Regel die Wegzugsteuer (§ 6 AStG) aus. Das Finanzamt tut so, als hätten Sie Ihre Firmenanteile am Tag des Auszugs zum Marktwert verkauft, und fordert darauf sofort Einkommensteuer auf die stillen Reserven.

4. Was bedeutet „Substanz vor Ort“ (Substance over Form) für meine Firmenstruktur?
Antwort: Nach den internationalen Standards (OECD-BEPS) und den Außensteuergesetzen der Heimatländer reichen reine Briefkastenfirmen (Letterbox Entities) oder Strohmann-Konstrukte keinesfalls aus, um das Besteuerungsrecht nach Malta zu verlagern. Erkennt das Finanzamt Ihres Herkunftslandes die maltesische Firma mangels Substanz nicht an, droht die Einstufung als Zwischengesellschaft (Hinzurechnungsbesteuerung) oder die Begründung einer inländischen Betriebsstätte.

Echte Substanz erfordert:

  • Ein reales, angemessenes Büro in Malta (kein bloßer Co-Working-Flex-Desk).

  • Qualifizierte Geschäftsführung (Directors) vor Ort, die die wesentlichen kaufmännischen Entscheidungen nachweislich auf Malta trifft.

  • Nachvollziehbarer betrieblicher Zweck und eigene Infrastruktur (z. B. lokale Verträge, Server, Bankverbindungen).

5. Erhebt Malta Erbschaft-, Schenkung- oder Vermögensteuern?
Antwort: Nein. Malta erhebt keine allgemeine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer und keine Schenkungsteuer. Auch eine lokale Gewerbesteuer existiert nicht.

Dies macht Malta zu einem der attraktivsten Standorte für den langfristigen Vermögensaufbau, den Schutz von Familienunternehmen und Family Offices sowie die grenzüberschreitende Nachlassplanung über private maltesische Stiftungen (Foundations) oder Holding-Vehikel.

6. Wie läuft eine steuerrechtliche Erstberatung und Strukturierung in Ihrer Kanzlei ab?
Antwort: Wir bieten keine vorgefertigten Standardlösungen. Unsere steuerliche Begleitung gliedert sich in vier klare Phasen:

  1. Bestandsaufnahme & Risiko-Check: Detaillierte Analyse Ihrer bestehenden Unternehmensstrukturen, Vermögenswerte, Asset-Klassen (Aktien, Krypto, Immobilien) und Ihrer privaten Wohnsitzpläne.

  2. Steuerlicher Blueprint: Ausarbeitung eines individuellen Gutachtens, das die steuerlichen Folgen im Herkunftsland (Entstrickung, AStG, DBA) und die optimale Firmen-Zielstruktur in Malta exakt gegenüberstellt.

  3. Rechtssichere Umsetzung: Gesellschaftsgründung, Vorbereitung des Banken-Onboardings, Anmietung von Büroräumen und die Aufsetzung aller Verträge (Intercompany Agreements).

  4. Laufendes Compliance-Monitoring: Fortlaufende Überwachung der Substanzkriterien, Durchführung der jährlichen Audits und Fristenkontrolle zur Einreichung der Steuererklärungen und Refund-Anträge.

Warum Kresse Law für Steuerrecht?

Viele Anbieter konzentrieren sich isoliert auf die niedrigen Steuersätze in Malta. Wir bei Kresse Law gehen einen entscheidenden Schritt weiter: Wir prüfen die Auswirkungen Ihrer Malta-Struktur auf Ihre steuerliche Situation im Heimatland und international. Unser Ansatz basiert auf der strikten Einhaltung von Substanzanforderungen und der Berücksichtigung des einschlägigen Außensteuer- sowie Hinzurechnungsbesteuerungs-Rechts. Wir verkaufen keine Steuermodelle, sondern entwickeln rechtssichere Steuer-Architekturen.

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Wir unterstützen Sie im Bereich Steuerrecht mit rechtssicherer Planung, präziser Umsetzung und persönlicher Begleitung auf Malta.

Das sagen unsere Mandanten über uns

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Mark Alexander Hofmann
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Sehr kompetente und unkomplizierte Betreuung durch Frau Tabit / Kresse Law bei einer deutsch-maltesischen Erbschaft. Klare Kommunikation und schnelle Hilfe. Absolute Empfehlung!!!
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Elias K
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Herr Dr. Kresse ist ein äußerst kompetenter und zuverlässiger Anwalt. Die Kommunikation ist professionell, schnell und transparent. Man fühlt sich jederzeit gut beraten und ernst genommen. Klare Empfehlung!
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Markus Veutgen
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Wir haben seit Jahren eine vertrauensvolle und offene Kommunikation mit einer schnellen und präzisen Umsetzung.
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Johannes M.
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Ausgesprochen starke Unterstützung in komplexen Rechtsfragen. Die Kanzlei Kresse arbeitet extrem lösungsorientiert und besonders der direkte Draht und die schnellen Reaktionszeiten sparen uns im Gründungsalltag viel Zeit und Nerven. Vielen Dank für die bisherige und weitere Unterstützung. Klare Empfehlung!
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Marbelux
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Hervorragende Beratung in anspruchsvollen Rechtsangelegenheiten! Dr. Kresse hat uns engagiert unterstützt und alle Fragen ausführlich beantwortet. Seine empathische Art und sein Fachwissen verdienen großes Lob. Uneingeschränkt zu empfehlen.
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Alex D
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Schnelle und verlässliche Rechtsauskunft. Die Kanzlei war eine große Hilfe bei der Steueroptimierung des Unternehmens.
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Marat Perlin
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Wir suchten als Unternehmen Rat bei Herrn Dr. Kresse bezüglich eines komplexen Rechtsfalls und fühlten uns ausgezeichnet beraten. Die Herangehensweise war sehr kompetent und menschlich, wir haben uns sehr gut aufgehoben gefühlt. Herr Dr. Kresse beantwortete dabei alle Fragen umfassend und stand uns engagiert zur Seite mit Verständnis für unsere Situation. Die nahe und persönliche Betreuung machte einen spürbaren Unterschied. Definitiv zu empfehlen für alle, die fachkundige Rechtsberatung schätzen.
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